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Fässler Daniel · Ständerat · 2020-12-17

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-17

Wortprotokoll

Unser Rat hat am 16. Dezember 2019, also vor fast genau einem Jahr, die Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung", kurz Transparenz-Initiative, beraten. Wir haben damals mit 32 zu 12 Stimmen entschieden, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Staatspolitische Kommission unseres Rates kam bei der Vorberatung der Initiative zur Auffassung, dass im Bereich der Transparenz bei der Politikfinanzierung Handlungsbedarf besteht. Sie erachtete die von der Initiative vorgeschlagenen Regelungen jedoch nicht als zielführend und fand zudem die Festschreibung derart detaillierter Regelungen in der Bundesverfassung nicht angebracht. Die Kommission beschloss daher die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative als indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative. Im Ergebnis schlug die Kommission eine Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor.

Unser Rat trat vor einem Jahr mit 29 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein und hiess sie nach durchgeführter Detailberatung in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Der Ständerat hat mit seinem Beschluss den Willen bekundet, die Transparenz bei der Politikfinanzierung zu verbessern. Parteien sollen neu verpflichtet sein, Zuwendungen von über 25[NB]000 Franken offenzulegen. Bei Wahlen in den Nationalrat, bei Kampagnen im Hinblick auf eine eidgenössische Abstimmung sowie bei Unterschriftensammlungen soll die Finanzierung offengelegt werden müssen, wenn gesamthaft mehr als 250[NB]000 Franken aufgewendet werden.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates tat sich mit dieser Vorlage von Beginn weg schwer. Am Schluss ihrer Beratungen beantragte sie dem Rat, auf eine Offenlegung von Parteispenden und damit auf das Herzstück der Vorlage zu verzichten. Nachdem der Nationalrat diesem Antrag in der Detailberatung knapp zugestimmt hatte, lehnte er die Vorlage aus sich widersprechenden Überlegungen in der Gesamtabstimmung am 28. Mai 2020 mit 168 zu 18 Stimmen bei 9 Enthaltungen äusserst klar ab. Dieser Entscheid des Nationalrates kommt einem Nichteintreten gleich. [PAGE 1413]

Da beide Räte bereits eine Detailberatung durchgeführt haben, können wir heute trotzdem eine zweite Beratung vornehmen. Ihre Kommission fragte sich mit Blick auf den Beschluss des Nationalrates trotzdem, ob sie Ihnen heute Nichteintreten beantragen und damit die Vorlage definitiv beerdigen soll. Wie Sie der Fahne entnehmen können, möchten wir von diesem Schritt absehen.

Die Kommission entschied sich an der Sitzung vom 22. Oktober 2020 einstimmig, an der Vorlage im Grundsatz festzuhalten. Bei einigen Details haben wir weiterhin Differenzen. Auf diese drei Minderheiten werde ich dann bei der Detailberatung eingehen.