Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2020-12-17
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-17
Wortprotokoll
Mit der Motion Français 19.3750 sollte der Bundesrat ursprünglich beauftragt werden, einen Investitionsplan vorzulegen, um die Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in zwölf Jahren sicherzustellen. Begründet wurde dieses Begehren damit, dass die Fotovoltaikproduktion die wichtigste erneuerbare Ressource der Bundesverwaltung sei, jährlich aber weit weniger produziere, als der Bedarf es verlangen würde. Die Investitionen in Fotovoltaikanlagen im Immobilienvermögen des Bundes könnten und sollten deutlich gesteigert werden, um Ende des nächsten Jahrzehnts eine autonome Stromversorgung im Immobilienbestand des Bundes zu gewährleisten. Durch eine proaktive Politik solle der Bund künftig an seinen Standorten oder in deren Nähe erneuerbare Energien durch den Einsatz von Fotovoltaik erzeugen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dazu brauche es in diesem Bereich dringend eine entsprechende Investitionspolitik, die ausser ökonomischen Kriterien vor allem auch die Umweltbilanz berücksichtige.
Erstrat war der Ständerat. Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion. Er argumentierte, die Bundesverwaltung beziehe bereits heute 100 Prozent erneuerbaren Strom, produziere diesen aber nur zu einem kleinen Teil selbst. Mit der Verabschiedung des Klimapakets Bundesverwaltung am 3.[NB]Juli 2019 habe der Bundesrat zudem unter anderem entschieden, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden sollen. Eine vollständige Autonomie der Immobilien des Bundes im Strombereich, wie dies in der Motion verlangt werde, sei hingegen weder aus betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher noch aus[NB]energetischer Sicht sinnvoll. Der Ständerat hat die Motion in der Folge mit 36 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Die UREK-N hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 10. Februar 2020 behandelt. Dabei war grossmehrheitlich unbestritten, dass der Fotovoltaik im Rahmen der Energiewende eine massgebende Rolle zukommt und dass der Bund diesbezüglich eine Vorbildfunktion einnehmen kann und soll. Ebenfalls Einigkeit herrschte darüber, dass eine autarke Stromversorgung weder möglich noch sinnvoll ist. Hinsichtlich der von der Motion geforderten Autonomie gingen die Meinungen in der Kommission auseinander. Während die Befürworter der Stossrichtung der Motion verlangten, dass der Bund verpflichtet werden soll, seine Immobilien mit dem Ziel der Autonomie bestmöglich zur Stromproduktion zu nutzen, lehnten die Gegner eine derartige Verpflichtung hin zur Autonomie als übermässig ab. Der Bundesrat beantragte eine Abänderung der Motion in dem Sinne, dass der Bundesrat zu beauftragen sei, einen Investitionsplan vorzulegen, um bis in spätestens zwölf Jahren alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus Fotovoltaik auszurüsten. Diese Anpassung wurde von den Befürwortern der ursprünglichen Motion nicht unterstützt, da damit das Ziel der Motion, dass der Bund die Energie, die er braucht, aus erneuerbarer Energie selber herstellen soll, nicht abgebildet sei.
Im Rahmen der Diskussion in der Kommission wurde in einem ersten Schritt versucht, die beiden Aspekte insofern zu vereinigen, als der Bundesrat zum einen im Sinne seines Antrages die bundeseigenen Dächer und Fassaden zur Produktion von Strom aus Fotovoltaik nutzen soll und zum andern die energetische und klimatische Sanierung bei den Bauten des Bundes beschleunigen soll, wobei insbesondere auf die Nutzung erneuerbarer Wärme geachtet werden soll. Den Befürwortern der ursprünglichen Motion fehlte dabei nach wie vor der Gedanke der Autonomie, welche dem Ursprungstext zugrunde lag. Dieser Aspekt wurde in der Folge auf Antrag aus der Mitte der Kommission integriert, indem der Auftrag an den Bundesrat, die Immobilien des Bundes rascher zu sanieren, dahingehend ergänzt wurde, dass der Bund die Autonomie seiner Immobilien im Strombereich sicherzustellen habe. Diesem modifizierten Motionstext[NB]stimmte[NB]schlussendlich[NB]eine Mehrheit der Kommission zu.
Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion in der erläuterten geänderten Fassung anzunehmen. Eine Minderheit von acht Kommissionsmitgliedern beantragt, die Motion abzulehnen.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission um Annahme der Motion in der geänderten Fassung. [PAGE 2637]