Fässler Daniel · Ständerat · 2020-12-17
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-17
Wortprotokoll
In einem Jahr kann viel passieren und sich viel ändern. Das haben wir vorhin bei der Abstimmung über den Minderheitsantrag zu Artikel 76c gesehen. Nun, auch hier, bei Artikel 76j, haben wir vor einem Jahr ohne anderslautenden Antrag einer Minderheit entschieden, nur die vorsätzliche Verletzung der Offenlegungspflicht unter Strafe zu stellen. Wer vorsätzlich eine Pflicht zur Offenlegung verletzt, soll mit Busse bis zu 40[NB]000 Franken bestraft werden. Fahrlässiges Fehlverhalten soll dagegen straffrei bleiben, denn Fahrlässigkeit wäre erstens bei diesem Thema nur schwer nachweisbar. Zweitens würde man, wenn man auch Fahrlässigkeit bestrafen würde, bei Abstimmungskampagnen vor allem kleinere, wenig strukturierte Gruppierungen treffen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen daher - der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen -, beim früheren Beschluss zu bleiben. Die Minderheit Stöckli möchte demgegenüber, Sie haben es gehört, den ursprünglichen Entwurf der Kommission übernehmen und auch die Fahrlässigkeit unter Strafe stellen, bei Strafandrohung einer Busse bis zu 20[NB]000 Franken.