Pult Jon · Nationalrat · 2020-12-17
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-17
Wortprotokoll
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat an der Sitzung vom 26. Mai 2020 die vorliegende, von der KVF-S am 4. November 2019 eingereichte und vom Ständerat[NB]am 11. März 2020 angenommene Motion beraten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Gesetze und Verordnungen im Bereich von Nutzfahrzeugen regelmässig den neuen technologischen Entwicklungen anzupassen, und zwar mit dem Ziel, dass die Umstellung auf schadstoffärmere Nutzfahrzeuge gefördert wird.
Die KVF-N hat sich kritisch, aber kritisch-konstruktiv, mit dieser Motion auseinandergesetzt. Wir haben sie genau angeschaut. Und wie Sie unserem Bericht entnehmen können, empfiehlt Ihnen die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen, dies aber mit drei Anpassungen, wobei es letztlich um zwei materielle Anpassungen geht.
Die erste Anpassung ist eigentlich eine Begriffsklärung. Heute heisst es ja schon im Titel der Motion der KVF-S, dass die Rahmenbedingungen für "emissionsärmere" Nutzfahrzeuge anzupassen sind. Wir sind mehrheitlich der Meinung, dass es nicht um "emissionsärmere", sondern um "fossilfrei angetriebene" Nutzfahrzeuge gehen sollte. Die gleiche terminologische Anpassung finden Sie dann auch im Motionstext. Auch dort würden wir neu von "fossilfrei angetriebenen" Fahrzeugen und nicht, wie bis anhin, von "emissionsarmen" Fahrzeugen sprechen. Auch beim ersten konkreten Punkt der Motion, bei Ziffer 1, wo es darum geht, dass wir die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe je nachdem anpassen, würden wir sagen, dass man die LSVA für "fossilfrei angetriebene" Fahrzeuge und nicht für Fahrzeuge mit "alternativem Antrieb" anpassen kann.
Bei der zweiten materiellen Anpassung geht es darum, dass wir einen kleinen, aber wesentlichen Teil aus der ursprünglichen Motion streichen wollen. Wir wollen nicht, dass fossilfrei angetriebene Fahrzeuge von der LSVA befreit sind, sondern nur, dass die LSVA reduziert werden kann.
Warum sind wir strenger als der Ständerat? Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der festen Überzeugung, dass wir mit dieser Motion vorwärtsmachen und damit einen Beitrag zum Umbau der Nutzfahrzeugflotte in unserem Land hin zu sauberen Fahrzeugen leisten können, dass wir dafür aber die richtigen Begriffe und auch die richtigen Rahmenbedingungen brauchen.
Erstens geht es darum, dass wir auch kohärent zur allgemeinen Klima- und Verlagerungspolitik dieses Landes dafür sorgen, dass eben nur fossilfrei angetriebene Fahrzeuge wirklich spezifisch gefördert werden. Zweitens geht es uns auch darum, dass wir einen wichtigen Grundsatz der heutigen LSVA respektieren, nämlich den Grundsatz, dass wir mit der LSVA auch externe Kosten internalisieren, die durch den Schwerverkehr auf der Strasse anfallen. Sie wissen natürlich: Der CO2-Ausstoss ist ein Teil der externen Kosten, aber nicht der einzige. Wir glauben deshalb, dass es nicht richtig ist, fossilfrei angetriebene Nutzfahrzeuge vollständig von der LSVA zu befreien, sondern dass es richtig ist, die LSVA für diese Fahrzeuge zu reduzieren, um eben diese Technologien und Antriebsarten zu fördern.
Die Kommission hat am 26. Mai 2020 mit klarer Mehrheit, mit 17 zu 7 Stimmen, beschlossen, die abgeänderte Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.