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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-12-17

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-17

Wortprotokoll

Die Eidgenössische Zollverwaltung plant den Verkauf ihrer Immobilienbestände im Wert von rund einer Viertelmilliarde Franken. Dahinter steht ein sogenannter Strategiewechsel von der Dienstwohnungs- zur Wohnzonenpflicht, wie man dem Personalbulletin der Eidgenössischen Zollverwaltung entnehmen kann. Das heisst übersetzt: Mitarbeiter der Zollverwaltung, namentlich Grenzwächterinnen und Grenzwächter, sind zur Abdeckung von Notfällen verpflichtet, arbeitsnah zu wohnen. Mit diesem Strategiewechsel ist eine Auszahlung von Wohngeld an die Mitarbeiter zur Kompensation der im Vergleich zu den Dienstwohnungen höheren Mieten verbunden. Soll ich Ihnen erklären, was das heisst? Das heisst, man macht einen Strategiewechsel, um Immobilieneigentümer oder Vermietende mit Bundesgeldern zu subventionieren, weil die kommerziell vermieteten Wohnungen teurer sind als die vom Bund gehaltenen Dienstwohnungen - und das macht man gerade in mietpreislich sehr belasteten Grenzregionen wie z. B. Genf und Basel.

Es kommt hinzu, dass diese Immobilienbestände an Orten - in den Regionen Genf und Basel - verkauft werden, die jährlich einen Wertzuwachs von ungefähr 6 Prozent haben. Diesen Wertzuwachs gibt es einfach so; einfach weil die Gebäude existieren, sind sie jährlich 6 Prozent mehr wert. Diese Vermögenswertsteigerungen vergibt sich der Bund, indem er die Immobilien verkauft. Ich sage dem, und das ist ganz klar, Veruntreuung von Volksvermögen. Man verkauft die lukrativen Immobilien, die man selber hält, und ersetzt sie faktisch durch eine Subventionierung der Immobilieneigentümer. Dem sagt man dann "Subjekthilfe" - ein nettes Wort. Vermeintlich subventioniert man den Beamten, der in der Nähe des Zolls arbeiten und deshalb dort wohnen muss, aber dieser nimmt das Geld und gibt es direkt an den Vermieter weiter. Das ist eigentlich Unsinn. Eigentlich darf das nicht passieren.

Jetzt werden wir dann von Herrn Bundesrat Maurer hören, es seien nicht die richtigen Dienstwohnungen und es sei ein bisschen aufwendig, diese an moderne Verhältnisse anzupassen. Mein Gott, es ist ein riesiger Immobilienbestand von einer Viertelmilliarde Franken. Wenn das Bundesamt für Bauten und Logistik überfordert ist, übergeben Sie die Immobilien einer anständigen Baufirma, die sie für Sie renoviert und betreibt. Das ist also kein Argument.

Dann kommt noch dazu: Schon gestern hatten wir eine Vorlage mit Solidarbürgschaften für die Genossenschaften. Das ist ein Ausfluss aus Artikel 108 der Bundesverfassung. (Glocke der Präsidentin) Oh, pardon, ich muss mich beeilen, wie schlimm. (Zwischenruf der Präsidentin: Lassen Sie doch Herrn Maurer selber sagen, was er für den Bundesrat zu sagen hat!) Eigentlich ist es die Aufgabe des Bundes, die Liegenschaften, wenn er sie schon verkauft, zumindest an Genossenschaften zu verkaufen, in Erfüllung dieses [PAGE 2671] Bundesauftrages und der Verordnung des Bundesamtes für Bauten und Logistik, die vorsieht, den Genossenschaften zumindest - zumindest! - ein Vorkaufsrecht zu gewähren. (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Badran, die drei Minuten gelten leider für alle, auch für Sie!)

Ich bitte Sie, werfen Sie kein Volksvermögen zum Fenster raus, werfen Sie kein Geld zum Fenster raus, und stimmen Sie bitte dieser Motion vernünftigerweise zu.