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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-12-17

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-17

Wortprotokoll

Mit meinem vor zwei Jahren eingereichten Postulat habe ich vom Bundesrat verlangt, Bericht zu erstatten, inwiefern Privatpersonen und Firmen, welche für die Energiegewinnung in Fotovoltaikanlagen investieren, unter dem Strich in der ganzen Schweiz steuerlich gleichbehandelt werden. Ich habe verlangt, die Unterschiede bei der Besteuerung von Investitionen und Erträgen aus Fotovoltaikanlagen auf allen Staatsebenen seien transparent darzustellen und die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Lösungen seien aufzuzeigen. Ebenfalls habe ich steuerliche Vereinfachungsmöglichkeiten für die Installation und den Betrieb von Fotovoltaikanlagen gefordert.

In der Zwischenzeit ist die von mir verlangte Übersicht über die Steuerpraxis der Kantone erstellt und sind damit wichtige Anliegen - zumindest die Ziffern 1 und 2 meines Postulates - erfüllt worden. Der Bericht wurde vom Verband unabhängiger Energieerzeuger (Vese) im Auftrag des Bundesamtes für Energie erstellt und zeigt die sehr unterschiedliche Besteuerung in den Kantonen auf. Weiter gibt es mittlerweile auch einen wegweisenden Bundesgerichtsentscheid, wonach Aufdach-Fotovoltaikanlagen nicht dem Gebäude angerechnet werden dürfen und somit dessen amtlicher Wert nicht erhöht werden darf. Gerne verweise ich darauf, dass gemäss dem besagten Vese-Bericht vom 30. September 2020 innerhalb der Schweiz immer noch grosse Unterschiede bestehen und die Schweizerische Steuerkonferenz für meine Begriffe in dieser Sache zu langsam arbeitet.

Es gibt darüber hinaus immer noch einen grossen Handlungsbedarf auf Bundesebene. So sollten z. B. im Rahmen der Steuerharmonisierung erstens die Installationen von Indach-Fotovoltaikanlagen zu keiner Erhöhung des amtlichen Wertes führen. Zweitens sollte beim Eigenmietwert von Liegenschaften wegen Fotovoltaikanlagen keine Erhöhung gemacht werden dürfen. Drittens sollte unter einer Bagatellgrenze von z. B. 10[NB]000 Kilowattstunden pro Jahr, wie es in den Kantonen Waadt und Wallis üblich ist, der Solarstromertrag nicht versteuert werden müssen.

Weil jedoch ein erheblicher Teil der Forderungen meines Postulates in der Zwischenzeit erfüllt ist, ziehe ich dieses mit den eben gemachten Hinweisen bezüglich des Handlungsbedarfs zurück.