Cottier Anton · Ständerat · 2002-10-03
Cottier Anton · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Ich nehme vom Ordnungsantrag Kenntnis, die Abstimmung unter Namensaufruf durchzuführen. Unser Geschäftsreglement hält in Artikel 70 Folgendes fest: "Die Abstimmung findet unter Namensaufruf statt, wenn mindestens zehn Mitglieder es verlangen. Der Präsident setzt den Wortlaut der Stimmabgabe fest; die Mitglieder antworten von ihrem Platz aus. Die Stimmabgabe oder Stimmenthaltung der einzelnen Mitglieder wird im Protokoll vermerkt. Als Stimmende werden nur die Mitglieder gezählt, die unmittelbar nach dem Aufruf ihres Namens die Stimme abgeben."