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AB 275801

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auch diesen Vorstoss nicht anzunehmen.

Vorab stellen wir fest, dass der Umlauf von Bargeld bis unmittelbar vor der Corona-Krise ständig zugenommen hat. Der Bargeldumlauf allgemein nimmt also nicht ab. In der Corona-Zeit ist es nun tatsächlich anders, aber bis zum Beginn der Krise hat der Bargeldumlauf zugenommen.

Festzustellen ist indes, dass die kleinen Stückelungen eher abnehmen und die grossen Noten eher zunehmen. Das deutet darauf hin, dass Bargeld nicht nur zum Zahlen gebraucht wird, sondern auch zur Aufbewahrung von Vermögen. Die berühmte Matratze, in die man das Bargeld steckt, ist in unserer Gesellschaft offenbar ein Stück weit Realität; so scheint es jedenfalls zu sein.

Der Bundesrat hat weder die Absicht, Bargeld zu verbieten, noch will er die Akteure dazu verpflichten, dass Bargeld entgegengenommen werden muss. Wir sind der Meinung, dass das den Akteuren freigestellt werden muss.

Die Nationalbank hat gerade eine Umfrage bei der Bevölkerung durchgeführt, um festzustellen, wie sich der Bargeldumlauf verschiebt. Die Resultate dieser umfassenden Analyse werden uns nächstes Jahr vorliegen. Sollte sich daraus Handlungsbedarf ergeben, würden wir das allenfalls noch einmal prüfen. Ich glaube aber, dass es nicht in der schweizerischen Mentalität liegt, Bargeld zu verbieten; das kommt ohnehin nicht infrage und steht nicht zur Diskussion. Dass wir umgekehrt in Einzelfällen Leute dazu verpflichten, Bargeld entgegenzunehmen, steht wohl ebenso wenig zur Diskussion. Es gibt nun mal Betriebe oder Organisationen, die das Bezahlen mit Karte oder Handy besser machen und es so wollen. Das ist etwas, glaube ich, das sich in unserer Gesellschaft einfach ergibt und das durch die Situation, die wir haben, durchaus etwas beschleunigt werden kann.

Ich würde Ihnen empfehlen, die Studie der Nationalbank anzuschauen, die uns nächstes Jahr zur Verfügung stehen wird. Dort werden wir gewisse Veränderungen sehen. Wenn Sie dann das Gefühl haben, wir müssten für Geschäfte eine Pflicht zur Entgegennahme von Bargeld erlassen, dann müsste man das erneut anschauen. Dass Bargeld bei der öffentlichen Hand oft ein offizielles Zahlungsmittel ist, das entgegengenommen wird - das ist schon heute so geregelt. Bedarf für eine weitergehende Regelung sehen wir nicht.