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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-12-17

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-17

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Die aktuelle Krise zeigt den Handlungsbedarf auf, bei den Selbstständigerwerbenden, bei den Einzelfirmen, aber auch bei den Geschäftsinhabern von Aktiengesellschaften oder von GmbH. Damit Sie den Text dieser [PAGE 2683] parlamentarischen Initiative verstehen, möchte ich Ihnen kurz erklären, worum es hier genau geht.

Die Gesetzesgrundlage unterscheidet zwischen Selbstständigerwerbenden und Unselbstständigerwerbenden. Unselbstständigerwerbende sind Angestellte, aber auch Führungskräfte, die in einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH angestellt sind. Es sind auch Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH. Diese Personen zahlen AHV, sie zahlen IV, sie zahlen EO, und sie zahlen in die Arbeitslosenkasse ein, d. h., sie sind ALV-pflichtig, sie sind obligatorisch versichert. Und dann gibt es die Selbstständigerwerbenden, die gemäss Gesetz nicht ALV-pflichtig sind, d. h. nicht in die Arbeitslosenkasse einzahlen und dementsprechend auch keinen Versicherungsschutz geniessen.

Die vorliegende parlamentarische Initiative – wir müssen uns auf den Text der parlamentarischen Initiative abstützen – spricht von Selbstständigerwerbenden. Diese unterstehen aber gar nicht der Arbeitslosenkassenpflicht, sie müssen und können gar keine ALV-Abgabe leisten. Wenn jetzt der Minderheitssprecher sagt, die Formulierung sei etwas grobschlächtig gewählt, dann bitte ich Sie einfach, davon abzusehen. Das geht nicht! Wir müssen hier das Gesetz machen. Wir müssen den Text, der vorliegt, nehmen und beurteilen und nicht die Interpretation, die hier am Rednerpult im Nachgang gemacht wird.

Dementsprechend hat auch die Kommission das Geschäft beurteilt. Sie lehnt diese parlamentarische Initiative mit 14 zu 11 Stimmen ab und bittet Sie, ihr nicht Folge zu geben.