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David Eugen · Ständerat · 2002-10-03

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Die Menschenrechtspolitik ist eines der fünf wichtigen aussenpolitischen Ziele der Schweiz. Wie Sie wissen, hat die Schweiz auch im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Uno ihre Menschenrechtspolitik als einen prioritären Aspekt ihrer Uno-Politik bezeichnet. Die Schweiz hat im Nachgang zu ihrem Beitritt zur Uno auch erklärt, dass sie für die Uno-Menschenrechtskommission kandidieren möchte, die ihren Sitz ja in Genf hat. [PAGE 925]

Die Menschenrechtspolitik der Schweiz, die ich sehr unterstütze und befürworte - und mit mir sicher auch Sie alle -, muss aber ihren Ausdruck auch in praktischen Handlungen finden. Dazu gehört insbesondere ihre eigene Verantwortung bezüglich der von ihr abgeschlossenen Menschenrechtsabkommen. Ich zähle einige auf, die sehr wichtig sind: den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Wir sind überdies - neben der Uno - in mehrere wichtige regionale Menschenrechtsübereinkommen eingebunden. Das wichtigste ist sicher die Europäische Menschenrechtskonvention. Weiter gehören dazu die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Diese Abkommen, in die die Schweiz eingebunden ist, dürfen nicht toter Buchstabe bleiben, sondern sie müssen auch gelebt werden, von der Politik, von den Behörden, aber insbesondere auch von der Zivilgesellschaft in unserem Lande. Die Uno selbst hat erkannt, dass diese Pakte, die von den Mitgliedstaaten abgeschlossen worden sind, in vielen Ländern "in den Schubladen" gelandet sind. Sie hat daher 1993 an einer Konferenz in Wien eine neue Strategie vorgeschlagen, die darin besteht, in den einzelnen Ländern Menschenrechtsinstitutionen zu gründen. Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen dies tun, um diese Abkommen vom Papier in die Wirklichkeit umzusetzen. Wenn sich die Schweiz international um diese Frage bemüht, muss sie natürlich in ihrem eigenen Land auch die entsprechenden Anstrengungen unternehmen; das ist eine Frage der eigenen Glaubwürdigkeit.

Wenn wir uns in Europa umschauen, stellen wir fest, dass es so ist, wie dies der Kommissionssprecher gesagt hat: Alle europäischen Länder, also auch alle unsere Nachbarländer, haben in der Zwischenzeit solche Institutionen geschaffen. Beispielsweise hat Deutschland im Jahr 2001 durch einen Parlamentsbeschluss das Deutsche Institut für Menschenrechte gegründet. Dies basiert auf einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen des Deutschen Bundestages. Das Institut ist im Moment im Aufbau. Es hat zur Aufgabe, als unabhängige Institution - das ist sehr wichtig - die Menschenrechtspolitik der deutschen Bundesregierung zu beobachten. Es soll auch Politikberatung für die Länder der Bundesrepublik machen und auch den Kontakt - das ist ebenfalls sehr wichtig - mit der Zivilgesellschaft pflegen.

Ich bin sehr froh, dass sich die APK einerseits mit dem Uno-Vertreter in Genf getroffen hat, der ihr auch darlegen konnte, wie die Situation international ist. Wie ich gehört habe, hat sich die APK andererseits auch vorgenommen, einen Besuch in Dänemark zu machen, bei dem unter anderem auch die dänische Menschenrechtsinstitution besucht werden kann. Sie ist die grösste Einrichtung, die es in Europa diesbezüglich gibt. Ich erhoffe mir, dass die APK nach diesem Besuch vertiefte Kenntnisse haben wird, wie andere Länder diese Frage gelöst haben.

Ich möchte nun noch die Diskussion hier im Rat verfolgen und mir dann vielleicht erlauben, in einem Schlussvotum zur Frage, ob man der Parlamentarischen Initiative Folge geben oder das Postulat überweisen soll, nochmals Stellung zu nehmen.