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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-01

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-01

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zur Vorlage.

Damit die Schweiz im Interesse ihrer Sicherheit internationale Kriminalität wirksam bekämpfen kann, ist sie auf eine gute Zusammenarbeit mit anderen Staaten angewiesen. Informationen und Beweismittel, welche die zuständigen Strafverfolgungsbehörden für ihre Ermittlungen und Verfahren benötigen, befinden sich in solchen Fällen häufig nicht in ihrem eigenen Hoheitsgebiet. Ohne Unterstützung durch den anderen Staat kann der Erfolg nationaler Verfahren infrage gestellt sein.

Der vorliegende Vertrag liefert im Verhältnis zu Indonesien die notwendige Grundlage, damit die Justizbehörden beider Länder einander unterstützen können. Die Schweiz verfolgt schon seit vielen Jahren die Strategie, das Vertragsnetz in diesem Bereich weltweit auszubauen. Sie hat bereits mit zahlreichen anderen aussereuropäischen Staaten solche Verträge abgeschlossen; Herr Ständerat Rieder hat diese eindrückliche Liste vorgetragen. Der Vertrag mit Indonesien, der einem konkreten Bedürfnis unserer Strafverfolgungsbehörden entspricht, ist ein weiterer Baustein in diesem Gefüge. Er liegt inhaltlich ganz auf der Linie der früheren Verträge, übernimmt die Grundsätze des schweizerischen Rechtshilferechts und wahrt die für die Schweiz wichtigen Prinzipien.

Die Zusammenarbeit darf nicht auf Kosten der Menschenrechte gehen. Der Vertrag enthält deshalb griffige Garantien, die verhindern, dass Rechtshilfe in Fällen geleistet wird, in denen es konkrete Hinweise auf die Verletzung von Menschenrechten gibt. Darunter fällt etwa die Verfolgung aus politischen und anderen menschenrechtsrelevanten Motiven oder die drohende grausame oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung der betroffenen Person. Ich darf hier klarstellen, dass die Schweiz Indonesien in solchen Fällen - im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und ihren internationalen Verpflichtungen - keine Rechtshilfe leisten wird.

Nicht nur reine Sicherheitsüberlegungen sprechen für den Vertrag. Die Schweiz hat auch ein Interesse daran, von der internationalen Staatengemeinschaft nicht als Hort für illegal erworbene ausländische Gelder wahrgenommen zu werden. Es entspricht einem Gebot der Fairness, solche Gelder unter bestimmten Voraussetzungen an den Staat herauszugeben, dem sie entzogen wurden; der Vertrag sieht das so vor. Es geht dabei also nicht zuletzt auch um die Reputation unseres Finanzplatzes.

Ich bitte Sie, den Empfehlungen Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen, die, wie Herr Ständerat Rieder gesagt hat, einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist und diese gutgeheissen hat.

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