Nabholz Lili · Nationalrat · 2002-11-25
Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Ich möchte zunächst meine Interessenbindung offen legen: Ich präsidiere die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter als Dachverband im Behindertenwesen und bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Warum?
Diese Initiative verlangt nichts Übertriebenes, sie verlangt nichts Extremes, sie verlangt nichts Unbezahlbares und sie verlangt nichts Unverhältnismässiges, sondern sie will, dass behinderte Menschen in der Schweiz mehr Chancen haben, damit sie wie all jene, die nicht behindert sind, im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten am sozialen Leben partizipieren können. Dieses Ziel in seiner allgemeinen Ausformulierung ist an und für sich unbestritten, doch sobald man in die Details geht, bleibt es oft beim reinen Lippenbekenntnis. Verweist man nämlich auf all die Hürden und Barrieren, die einer besseren Integration behinderter Menschen am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bauten, Anlagen, in der Schule usw. hinderlich sind oder den Zugang dazu sogar verunmöglichen, beginnt das Wenn und Aber. Dann kommen die Einwände, warum das, was man im Prinzip akzeptiert, dann doch nicht gehen soll. Dann kann man hören und lesen, dass die heutige Bundesverfassung und das in Vorbereitung befindliche Gesetz doch für den Schutz Behinderter vor Diskriminierung genügten, dass die Forderung nach mehr Gleichstellung eine Zwängerei mit unabsehbaren Kostenfolgen sei, dass der letzte Satz der Initiative, der die so genannte Drittwirkung mit direktem Klagerecht für Behinderte verankern will, eine Prozesslawine auslösen werde usw.
Kurz: Wir sind mit der typischen Situation konfrontiert, dass [PAGE 1735] diejenigen, die keinen Willen haben, auch keinen Weg zur Lösung anstehender Probleme sehen wollen. Gerade wenn man solcherlei hört, muss die Überzeugung wachsen, dass es einer griffigen verfassungsmässigen Norm bedarf, damit den wohlfeilen Absichtserklärungen auch die nötigen Taten folgen und die zusätzliche Erschwerung des Lebens behinderter Menschen in zentralen Bereichen ein Ende nimmt.
Dem Gesetzgeber wird mit der Initiative der klare Auftrag erteilt, für die Gleichstellung der Behinderten mit den Nichtbehinderten zu sorgen. Das als indirekter Gegenvorschlag erarbeitete Behindertengleichstellungsgesetz tut das nur in beschränktem Masse. Am meisten Widerstand erregt bei der Beratung offenbar der direkte Rechtsanspruch auf Zugang zu Bauten und Anlagen sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Gerade dieser Punkt bildet aber das Kernstück der Initiative, denn er beschränkt sich nicht auf Deklamationen und blosse Appelle, sondern verankert den direkten, nötigenfalls einklagbaren Anspruch der Betroffenen, dass diese diskriminierenden Schranken nach und nach fallen.
Es versteht sich von selbst - und das ist mir wichtig zu betonen -, dass das allgemein geltende Prinzip der Verhältnismässigkeit auch hier seine Anwendung finden muss. Darum erwähnt die Initiative ausdrücklich die Zumutbarkeit von nötigen Massnahmen. Gegen die Verankerung eines unmittelbaren Rechtsanspruches werden daher zu Unrecht Ängste geschürt. Wie die Erfahrungen z. B. in den USA zeigen, löste in diesem sonst so prozessfreudigen Land eine analoge Norm keine Prozesslawine aus. Diese Norm sorgt aber präventiv dafür, dass bei öffentlich zugänglichen Bauten, Anlagen und Einrichtungen frühzeitig an die Benutzung durch behinderte Menschen gedacht wird. Warum sollte man dasselbe nicht auch bei uns verlangen können, z. B. für das Stadium der Planung von Neu- und Umbauten? Gerade der rechtzeitige Einbezug der spezifischen Bedürfnisse behinderter Menschen in den Planungsprozess hilft nämlich, spätere bauliche Anpassungen, d. h. erhebliche Kosten, zu vermeiden. Aber selbst wenn die notwendigen Massnahmen etwas kosten, gilt es festzuhalten, dass grundsätzliche Rechte nicht nur dann legitim sein dürfen, wenn sie gratis umzusetzen sind.
Darum bitte ich Sie, die Initiative zu unterstützen.