Lexipedia

Burkart Thierry · Ständerat · 2021-03-01

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-01

Wortprotokoll

In einem Punkt sind wir uns ja sicher alle einig, und hier kann ich mich auch meinem Vorredner, dem Vertreter der Minderheit, anschliessen: Wir [PAGE 8] alle wollen möglichen Terrorismus in unserem Land möglichst früh, nämlich bevor er tatsächlich entsteht, bekämpfen. In der Antwort des Bundesrates - der Sprecher der Kommissionsmehrheit hat es auch ausgeführt - wird entsprechend auch gesagt, welche Instrumente bereits vorhanden sind, um den Terrorismus vorgängig, quasi präventiv, bekämpfen zu können. Dort ist unter anderem aufgeführt, dass es möglich ist, Untersuchungs- oder Sicherheitshaft anzuordnen, wenn ein dringender Tatverdacht auf Unterstützung einer kriminellen Organisation besteht, in Kombination mit Fluchtgefahr, Wiederholungs- oder Kollusionsgefahr.

Nun hat der Vorredner, der Minderheitssprecher, kritisiert, dass hier entsprechend eine Organisation gemäss Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes gegeben sein muss. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass diese Voraussetzung auch in dieser Motion vorhanden ist. An diesem Punkt würde sich eigentlich in diesem Sinne gar nichts ändern.

In einem Punkt bin ich aber mit dem Vertreter der Minderheit einig, im Gegensatz zum Bundesrat gemäss seiner Antwort: Ich bin nicht der Auffassung, dass heute schon genügend Instrumente bestehen, um zielgerichtet und effektiv gegen den Terrorismus vorgehen zu können. Es wurde von beiden Vorrednern erwähnt: Genau dafür haben wir ja die PMT-Vorlage hier in diesem Rat, hier in diesem Parlament verabschiedet! Sie kommt ja dann auch am 13. Juni beim Volk zur Abstimmung. Genau deshalb ist diese Vorlage auch notwendig, um diese Lücken, die wir noch haben, schliessen zu können, mit einem kaskadenhaft angeordneten Massnahmenkatalog bis eben zur Möglichkeit eines Hausarrestes. Dieser Hausarrest ist in der Tat zeitlich befristet, aber auch eine Präventivhaft, wie sie die Motion möchte, unterläge einer zeitlichen Befristung.

Weshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen? Es hat in der Tat Grenzen in unserem Rechtsstaat und entsprechend auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Motion ja verlangt, dass eine Behörde, also der Staat, eine Haft anordnen kann, bis geklärt ist, dass eine Person keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Schweiz mehr darstellt. Das wird dann in der Begründung auch ausgeführt: "Nur wenn die Behörden nachweisen können, dass von der betreffenden Person keine Gefahr ausgeht, soll die Haft aufgehoben bzw. auf eine Inhaftierung verzichtet werden." Das heisst im Klartext: Der Staat ordnet Haft an, und derselbe Staat entlässt diese Person erst wieder aus der Haft, wenn dieser Staat beweist, dass die Person nicht mehr gefährlich ist.

Das ist nun wirklich Aushebelung des Rechtsstaates in Reinkultur! Hier muss bei allem Willen und allen Möglichkeiten, die es gibt, Terrorismus zu bekämpfen, das Parlament eine Grenze setzen und sagen: Nein, hier wird die Grenze des Rechtsstaates überschritten. Mit einer solchen Regelung hätten wir nun wirklich ein rechtsstaatliches Hornberger Schiessen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion entsprechend dem Mehrheitsantrag abzulehnen, im Wissen darum, dass wir noch einiges zu tun haben, um die Lücken, die wir noch haben, mit dem PMT-Gesetz zu schliessen. Wir haben am kommenden 13. Juni die Möglichkeit dazu.