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Maurer Ueli · Bundesrat · 2021-03-02

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, zu dieser Volksinitiative die Nein-Parole zu fassen. Die Initiative hat aus unserer Sicht formale Mängel bzw. Unklarheiten, die in der Umsetzung zu Problemen führen könnten.

Zuerst einmal wird der Begriff "Kapitaleinkommen" verwendet. Diesen Begriff kennen wir in unserer Gesetzgebung nicht. Was sind Kapitaleinkommen? Im Text heisst es dann "Kapitaleinkommensteile". Es wäre also zu definieren, was Kapitaleinkommensteile und was die Erträge daraus sind. Das ist eine der Schwierigkeiten, die im Gesetz gelöst werden müssten.

Die zweite formale Schwierigkeit besteht im zweiten Absatz dieser Initiative. Der Mehrertrag, der sich aus dieser höheren Besteuerung ergeben soll, ist dann für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt umzuverteilen.

Wenn wir das genauer betrachten und mit dem Ist-Zustand vergleichen, stellen wir fest, dass die Umverteilung eine Komponente unserer Steuerpolitik ist. Diese Umverteilung besteht aus sehr vielen Einzelteilen. Bei einem detaillierten Blick darauf stellen wir fest, dass es natürlich durchaus Kapitalgewinne oder Kapitaleinkommen gibt, die zusätzlich besteuert werden. Es wurde bereits angetönt: Wir haben den Eigenmietwert, die Grundstückgewinnsteuer; im Geschäftsvermögen wird das Kapital auch bereits besteuert; wir haben die Dividendenbesteuerung. Kapitaleinkommen wird also zum Teil bereits zusätzlich besteuert. Jetzt zu definieren, was noch nicht darunterfällt oder was in der Folge wieder eingesetzt werden müsste, dürfte ausserordentlich schwierig werden. Sie sehen, dass es immer wieder Elemente gab, die zu einer höheren Besteuerung geführt haben. Damit ist klar: Man muss diese Initiative in unserem gesamten Steuersystem beurteilen. Sie ist nicht etwas, was auf der grünen Wiese umgesetzt werden kann, sondern sie müsste in unsere Steuerpolitik eingebettet werden.

Wir halten fest, dass der Begriff "Einkommensbestandteile" nicht definiert ist. Er müsste also definiert werden. Zudem haben wir in der Praxis bereits eine höhere Besteuerung für dieses Kapital. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern kennen wir keine Reduktion der Kapitalgewinnsteuer. Sie wird stattdessen zum Einkommen dazugerechnet und kommt damit in die automatische Progression.

Wenn wir jetzt den Bereich der möglichen Umverteilungen und dort zuerst die Einkommen betrachten, stellen wir fest, dass 50 Prozent der Bevölkerung gerade einmal für 2 Prozent der direkten Bundessteuer aufkommen, das heisst, die Hälfte der Bevölkerung bezahlt 2 Prozent der direkten Bundessteuer. Umgekehrt bezahlt 1 Prozent der Steuerpflichtigen mehr als 40 Prozent der direkten Bundessteuer. Ich frage mich schon, ob es richtig ist, hier noch einmal eine Umverteilung vorzunehmen, respektive ob die 10 Prozent alles bezahlen müssen, damit der Rest entlastet werden kann. Es ist ganz wichtig, dass auch tiefere Einkommen noch irgendwo eingebunden sind.

Wenn wir die Einkommensverteilung anschauen, dann sehen wir - ich habe es gesagt -: 1 Prozent bezahlt über 40 Prozent der direkten Bundessteuer, während 10 Prozent rund 80 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlen. 10 Prozent sind also für 80 Prozent der Einnahmen zuständig. Hier noch zusätzliche Entlastungen für die anderen einzubauen, wie es in der Volksinitiative gefordert wird, würde schon schwierig werden, bzw. es wäre eine Ermessensfrage, wie weit man das treiben kann.

Das waren jetzt die Ausführungen bezogen auf die Einkommen.

Eine weitere Forderung der Initiative ist, Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen. Auch hier sehen Sie anhand der Entwicklung unserer Steuerpolitik, dass ein solcher Transfer bereits und immer wieder erfolgt. Wenn wir das Beispiel AHV nehmen, dann können wir auch dort feststellen, dass mehr als drei Viertel der Leute mehr aus der AHV erhalten, als sie jemals einbezahlt haben. Auch die AHV ist also eine Art Reichtumssteuer, wenn Sie so wollen. Auch dort bezahlen 20 Prozent der Leute mehr ein, als sie je erhalten werden. 80 Prozent bekommen umgekehrt mehr, als sie je einbezahlt haben. Das ist auch der Charakter dieser Versicherung. Es zeigt doch, dass wir auch dort schon eine Umverteilung respektive Transferzahlungen vorgenommen haben.

Sie können im Bereich der Sozialversicherungen weiterschauen. Wir haben die Krankenkassenprämienverbilligung: Rund 50 Prozent der Bevölkerung erhalten eine Prämienverbilligung bei der Krankenkasse. Auch innerhalb der Krankenversicherung findet bereits ein Transfer zugunsten der tieferen Einkommen statt. Wir haben das überall: Wir haben Kinderkrippen und entlasten auch im Bereich weiterer [PAGE 30] Sozialleistungen tiefere Einkommen, indem wir beispielsweise Einrichtungen günstiger zur Verfügung stellen. Auch im Sozialversicherungsbereich finden bereits Transferzahlungen von den höheren Einkommen zu den tieferen statt.

Das ist natürlich alles eine Ermessensfrage, aber wir sind in einem Prozess, in dem solche Verbesserungen laufend erzielt werden. Diese Initiative müsste daher in diesen Gesamtzusammenhang gestellt werden.

Aus Sicht des Bundesrates ist das, was eigentlich gefordert wird, weitgehend erfüllt. Wir haben bereits ein Verhältnis erzielt, das hohe Einkommen sehr stark belastet. Der Ausgleich, der gefordert wird, ist aus Sicht des Bundesrates bei den Kapitaleinkommen bzw. bei der Besteuerung - Eigenmietwert, Grundstückgewinnsteuer usw. - bereits gegeben. Bei der Besteuerung der Einkommen haben wir das mit der hohen Progression auch bereits erreicht oder weitgehend erreicht.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Kapitaleinkommen, also die Erträge aus Kapital, bei der Einkommenssteuer natürlich ebenfalls bereits progressiv mit einberechnet werden. Wenn Sie ein hohes Einkommen haben - Arbeitseinkommen plus Kapitaleinkommen -, sind Sie wahrscheinlich im Vergleich zu tieferen Einkommen längst bei 50 Prozent plus oder wie auch immer. Die Progression fördert diesen Aspekt eigentlich auch.

Wenn man das zusammenfasst, müsste man sagen, dass die Initiative wahrscheinlich Begehren weckt, die aus unserer Sicht bereits weitgehend umgesetzt sind. Mit der unklaren Formulierung dürfte der Teufel im Detail stecken. Die Schwierigkeiten würden sich dann zeigen, wenn man das Anliegen mit einem Gesetz umsetzen muss. Die Initiative ist nicht direkt anwendbar. Es braucht vielmehr ein Gesetz. In diesem Gesetz die Kapitaleinkommensteile zu definieren und vorgängig die Transferzahlungen und die Progression bei der Bundessteuer noch einmal anzuschauen, das dürfte schon schwierig werden.

Ich glaube, wir begehen einen bewährten Weg, indem wir sektoriell entsprechende Entlastungen machen. Wir müssen schon feststellen, dass tiefere Einkommen in der Vergangenheit nicht schlechter behandelt wurden. Wir haben durch verschiedenste Massnahmen tiefere Einkommen entlastet bzw. bereits entsprechende Unterstützungsleistungen geschaffen.

Das führt dazu, dass wir Ihnen diese Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Es ist eine Ermessenssache, inwieweit Sie das machen wollen. Aus Sicht des Bundesrates haben wir mit all diesen Massnahmen eine ausgewogene Verteilung zwischen hohen und tiefen Einkommen erzielt. Wir sind sogar der Meinung, dass wir eher aufpassen müssen, dass wir hohe Einkommen nicht noch mehr belasten, denn wir wissen, dass gerade hohe Einkommen bzw. grosse Kapitalien flexibel sind: Sie können sich auch einen günstigeren Standort suchen.

Aus dieser Sicht ist die Initiative abzulehnen.