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AB 276417

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-02

Wortprotokoll

E-Zigaretten wurden 2012 aufgrund der Motion Zanetti Roberto 11.3178 von der Steuer befreit. Das Argument war damals, dass E-Zigaretten den Ausstieg aus dem Rauchen beschleunigen würden. In Zusammenhang mit dem Tabakproduktegesetz wurde 2019 gefordert, E-Zigaretten wieder zu besteuern. Darüber war man sich eigentlich einig. Das war auch das Ziel dieser Motion und wurde in beiden Räten so genehmigt.

Jetzt geht es noch um die Koordination mit der Einführung des Tabakproduktegesetzes, das in Beratung ist. So wie die Beratungen laufen, sehen wir vor, dass wir dieses Gesetz auf Mitte 2023 in Kraft setzen können. Damit würde dann auch die E-Zigarette wieder besteuert. Das macht, glaube ich, Sinn. Es herrscht grosse Einigkeit, dass man das machen sollte. Wir würden das dann zusammen mit dem Tabakproduktegesetz einführen. Im Moment haben wir eben geplant, dass das auf Mitte 2023 eingeführt werden kann. Damit wäre die zehnjährige Abstinenz bei der Besteuerung der E-Zigarette beendet, und wir würden sie neu wieder besteuern.

Wir sind also mit Ihrem Antrag und der Abänderung der Motion einverstanden.

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