Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-02
Wortprotokoll
Es geht bei diesem zweiten Block um das Radio- und Fernsehgesetz und um Massnahmen, mit denen insbesondere Institutionen gestärkt werden sollen, die für das Mediensystem wichtig sind. Wichtig ist bei diesem Gesetz auch, dass hier alle elektronischen Medien davon profitieren. Die Massnahmen werden von der Branche begrüsst, und es profitieren hier bei diesem Block[NB]auch alle Gratismedien. Das ist eine wichtige Aussage, weil das auch Bestandteil dieses ausgewogenen Medienpakets ist. Der Bundesrat schlägt Ihnen hier vier Massnahmen vor.
Erstens sollen die Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für die Medienschaffenden stärker unterstützt werden; das muss ich nicht vertiefen. Aber die Aus- und Weiterbildung ist ein unverzichtbarer Teil des Mediensystems, und sie trägt zur Qualität bei. Wenn ich vorhin gesagt habe, dass die Verlagshäuser zunehmend Schwierigkeiten haben, ihre Massnahmen zu finanzieren, dann gibt es selbstverständlich hier auch diese Probleme, und deshalb möchten wir hier eine Unterstützung leisten. Ich komme nachher bei der Detailberatung noch auf die diesbezüglichen Detailfragen zu sprechen.
Als zweite Massnahme wollen wir die Selbstregulierungsorganisationen unterstützen. Sie sind ebenfalls Teil des Mediensystems. Ich nenne Ihnen als Beispiel den Schweizer Presserat; dieser stellt Regeln der journalistischen Praxis auf, die von der Branche getragen werden. Wenn Sie gerade die medienethischen Fragestellungen nehmen, die sich in dieser Zeit zum Teil auch zugespitzt haben, auch die Frage der Vermischung von redaktionellen und Werbeinhalten, dann sehen Sie, dass dieses Thema eine immer grössere Bedeutung bekommt.
Der dritte Punkt sind die Agenturleistungen; sie sind unverzichtbar. Der Bundesrat möchte, dass Agenturen weiterhin verlässliche Basisinformationen liefern können, die aber dann allen Medien und damit auch allen Mediennutzerinnen und -nutzern zugutekommen.
Der vierte Punkt schliesslich, die vierte Massnahme, betrifft die Digitalisierung. Hier soll Unterstützung für die Kosten von Investitionen in die IT-Infrastrukturen geleistet werden. Wir wissen, dass die Investitionszyklen heute kurz sind. Online-Angebote zu präsentieren, das kostet - diese neuen Plattformen sind kostenintensiv. Deshalb soll man bei den IT-Infrastrukturen eben eine Unterstützung leisten können. Man bevorzugt hier sicher gemeinsame Projekte im Sinne der Effizienz. Wichtig ist - ich sage es noch einmal -: Hier profitieren alle elektronischen Medien, also unabhängig von ihrem Geschäftsmodell, das heisst auch Gratismedien.
Für diese vier Massnahmen sieht der Bundesrat vor, dass pro Jahr bis zu 2 Prozent aus der Radio- und Fernsehabgabe zur Verfügung stehen. Das entspricht ungefähr 28 Millionen Franken pro Jahr, das heisst 20 Millionen Franken mehr als bisher.
Ich komme nun zu den einzelnen Minderheitsanträgen, die jetzt noch zur Beratung offen sind. Ich beginne mit dem Minderheitsantrag Rutz Gregor zu Artikel 1. Herr Rutz möchte den Geltungsbereich in Artikel 1 nicht ausweiten. Artikel 1 ist nur das Abbild der Massnahmen, die Sie beschlossen haben. Er ist in dem Sinne nichts Neues. Aber wenn Sie zusätzliche Massnahmen unterstützen - und diese werden zum Teil auch von der Minderheit Rutz Gregor unterstützt -, dann müssen Sie das ja im Geltungsbereich abbilden, und das ist hier in Artikel 1 so gemacht. Artikel 1 ist eigentlich das Resultat Ihrer Beschlüsse. Ich bitte Sie, bei Artikel 1 Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Ich komme zum Minderheitsantrag Wasserfallen Christian zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d zu den Werbeverboten. Die Minderheit Wasserfallen Christian möchte das Verbot von politischer Werbung aufheben. Das ist eine Frage, die Sie nicht einfach so entscheiden sollten. Ich glaube, es lohnt sich, darüber nachzudenken, was die Auswirkungen zum Beispiel für kleinere, finanzschwächere Gruppierungen wären und was die Auswirkungen wären, wenn wirtschaftlich mächtige Akteure die demokratische Willensbildung einseitig beeinflussen - man kann auch sagen: kaufen - könnten. Ich denke, die Diskussion kann geführt werden. Aber diese Bestimmung sollte nicht jetzt im Zweitrat, ohne Vernehmlassung und ohne eine breite politische Diskussion, einfach so geändert werden. Denn es ist eine höchst politische Diskussion, und ich glaube, es würde sich wirklich lohnen, dass Sie eine solche Frage zuerst breit diskutieren. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Bei Artikel 14 Absatz 1 möchte die Minderheit Wasserfallen Christian bei den Radioprogrammen der SRG nicht nur die Werbung, sondern auch das Sponsoring verbieten. Die SRG finanziert sich zu rund 22 Prozent aus Werbung und Sponsoring. Die Meinung, dass Sie, wenn Sie hier bei der SRG das Sponsoring verbieten, das Geld dann automatisch zu den privaten, zu den lokalen Radios bringen, ist, glaube ich, leider eine Illusion. Diese Frage wurde in der Vernehmlassung auch gar nicht diskutiert. Es wurde übrigens auch nicht verlangt. Das ist jetzt also nicht eine Forderung aus der Vernehmlassung, die hier aufgenommen würde.
Bitte vergessen Sie nicht, dass auch bei der SRG, wie bei allen anderen Medien, die kommerziellen Einnahmen zurückgehen, und zwar drastisch. Ich denke, Sie würden hier die SRG strafen.
Es ist richtig, Herr Wasserfallen hat es gesagt: Es geht um ungefähr 6 Millionen Franken. Aber was haben Sie damit gewonnen? Nationale Wirtschaftsunternehmen, die hier eben auf nationaler Ebene ein Sponsoring betreiben wollen, gehen dann nicht automatisch zu den lokalen Radioprogrammen. Von daher, glaube ich, haben Sie gar nichts gewonnen [PAGE 54] und nur verloren. Ich bitte Sie deshalb, auch hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Ich komme zu Artikel 26a. Hier geht es um zusätzliche Einschränkungen bei den elektronischen Medienangeboten respektive bei den Textbeiträgen, die durch die SRG publiziert werden. Ich habe diese Diskussion mit grossem Interesse verfolgt. Ich habe den Eindruck, die Massnahme hier ist etwas widersprüchlich. Auf der einen Seite hat Herr Rutz sich zum Beispiel über die hohen Abgaben für die SRG beklagt, die übrigens vor zwei Jahren für die Haushalte auf 365 Franken gesenkt worden sind. Falls Sie es verpasst haben, dann sage ich es Ihnen gerne jetzt noch: Per 1. Januar dieses Jahres wurden die Abgaben noch einmal um 30 Franken gesenkt. Wir sind hier also auf einem Senkungspfad. Wenn Sie sich über die Abgaben beschweren, aber dann gleichzeitig bei der SRG die Leistungen noch kürzen wollen, dann ist das ja eigentlich ein Widerspruch. Dann müssen Sie dafür sorgen, dass diejenigen, die die Abgabe bezahlen, auch entsprechend die Leistung bekommen.
Sie möchten hier die SRG bei ihren Textbeiträgen, bei ihren Online-Textbeiträgen einschränken. Es wurde richtig gesagt, dass in der SRG-Konzession die Online-Angebote bereits geregelt und eingeschränkt sind. Das ist in der Konzession geregelt. Es ist übrigens das Resultat von längeren Verhandlungen zwischen den Verlegerverbänden und der SRG. Die Branche hat das so mitgetragen, wie diese Einschränkung heute geregelt ist, dass nämlich bei drei Vierteln der publizierten aktuellen Textbeiträge eine Verknüpfung mit dem Audio-Inhalt oder mit dem audiovisuellen Inhalt ausgewiesen werden muss.
Die heutige Regelung hat sich auch bewährt. Eine Einschränkung besteht, das ist auch richtig so, schon heute; ich möchte das wirklich betonen. Wenn Sie jetzt zusätzlich einschränken wollen, dann riskieren Sie, dass Sie ausgerechnet die Angebote treffen, auf welche sich die Bevölkerung verlassen möchte. Es geht um die Bereiche Kultur, Bildung und Religion, also die Bereiche, in denen die privaten Medien ja nicht konkurrenziert werden. Ich bitte Sie also, sich hier gut zu überlegen, was Sie genau erreichen wollen. Wenn Sie die SRG zusätzlich einschränken, in der Meinung, Sie würden damit die Privaten in den Bereichen Religion, Bildung und Kultur zusätzlich bevorteilen, Bereiche, in welchen die Privaten gar nicht konkurrenziert werden, ist dies eine falsche Vorstellung.
Ich bin mit Blick auf die bisherige Diskussion auch nicht sicher, ob diejenigen, die hier die Kommissionsmehrheit unterstützen, diese zusätzliche Einschränkung tatsächlich wollen. Ich betone das noch einmal: Die Einschränkung besteht heute schon, sie wurde ausgehandelt. Zusätzliche Einschränkungen würden also wohl dort geschehen, wo Sie das nicht wollen, wie Sie letztlich sagen werden. Ich bitte Sie daher, hier dem Antrag der Minderheit Pult zuzustimmen.
Ich komme zu Artikel 57 und zum Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian. Die Minderheit Wasserfallen Christian möchte hier die Radios mit und auch ohne Abgabenanteil bei der Transition von UKW zu DAB plus zusätzlich unterstützen. Diese Unterstützung gibt es aber heute schon: Es gibt Radios, die für die Verbreitungskosten bereits unterstützt werden; die Radios in den Bergregionen erhalten zusätzliche Unterstützung. Für die Umstellung von UKW auf DAB plus gibt es auch noch eine Unterstützung, und zwar für alle Radios, für jene mit wie auch für jene ohne Abgabenanteil. Jetzt möchte die Minderheit Wasserfallen Christian noch eine vierte Unterstützung zusätzlich vorsehen. Dabei haben die Radios ohne Abgabenanteil, das muss ich Ihnen sagen, dieses Modell gewählt, weil sie keinen Leistungsauftrag zu erfüllen haben. Ich bitte Sie hier wirklich, nicht noch ein viertes Unterstützungsinstrument einzuführen, nachdem diese Unterstützung ja bereits so läuft und so geregelt ist.
Ich komme zu Artikel 76. Hier geht es um die Frage der Aus- und Weiterbildung und der wenigen Institutionen, die diese Aus- und Weiterbildung für Medienschaffende anbieten. Grundsätzlich ist es ein sehr wertvolles und wichtiges Angebot. Das war auch in Ihrer Kommission unbestritten. Die einzige Frage, die Sie diskutiert haben, war die Frage, welche Institutionen von solchen Unterstützungsmassnahmen profitieren können. Gehören auch die Inhouse-Schulungen dazu, die gewisse Medienhäuser anbieten? Die Kommissionsmehrheit hat entschieden, dass sie auch diese Inhouse-Schulungen unterstützen möchte.
Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Angebote zwar sinnvoll und sicher auch wichtig sind, dass sich diese aber nur grosse Medienhäuser leisten können. Deshalb, denke ich, hat der Einzelantrag Aebischer Matthias eine gewisse Berechtigung. Herr Aebischer sagt, er möchte die Unterstützung auch für Schulungen anbieten, die diese Aus- und Weiterbildungen anbieten, diese müssten aber für alle offen sein.
Im Moment besteht die Crux darin, dass diese Inhouse-Ausbildungen nur für Leute offen sind, die bei diesen Verlagshäusern angestellt sind oder ein Praktikum machen. Das ist natürlich eine geschlossene Gesellschaft. Ich denke, der Einzelantrag Aebischer Matthias öffnet hier und sagt, die Unterstützung soll auch für diese Angebote möglich sein. Diese sollen aber offen sein für alle, auch für die, die vielleicht in einem anderen Verlagshaus ein Praktikum machen. Dann profitieren auch die kleineren Verlagshäuser davon.
Herr Nationalrat Fluri hat gesagt, der Einzelantrag Aebischer Matthias sei zu kompliziert formuliert. Ich denke, der Ständerat kann sich noch einmal darüber beugen. Grundsätzlich würde der Bundesrat von der Haltung her eine gewisse Öffnung unterstützen. Die Angebote müssen dann aber für alle offen sein, sonst haben Sie geschlossene Gesellschaften, die Sie mit staatlichen Geldern unterstützen. Ich denke, das kann nicht gerechtfertigt werden.
Ich bitte Sie, bei Artikel 76 den Einzelantrag Aebischer Matthias im Sinne einer grundsätzlichen Unterstützung mitzutragen. Der Ständerat kann dann die Formulierung zur Frage, was ins Gesetz gehört und was in die Verordnung gehört, noch differenziert vornehmen.
Ich komme zum letzten Artikel, bei dem es eine Minderheit und eine Mehrheit gibt. Es geht um diese Mediengutscheine für junge Erwachsene. Ich denke, die Idee ist gut, nachvollziehbar und auch sympathisch. Jungen Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, mit einem vergünstigten Online-Angebot hier eine erste Erfahrung zu machen und auch zu sehen, dass Journalismus eben etwas kostet, dass auch Qualität etwas kostet und dass man dafür etwas bezahlt. Es ist gut, diese Einstiegsmöglichkeit zu schaffen. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass hier noch sehr viele Fragen offen sind.
Die Idee ist auch sehr offen formuliert: "Das BAKOM kann sich in Zusammenarbeit mit den Kantonen an Mediengutscheinen für junge Erwachsene im Jahr ihrer Volljährigkeit finanziell beteiligen." Ich muss Ihnen einfach sagen, dass der Artikel so spät hereingekommen ist, dass wir ihn nicht mit den Kantonen haben diskutieren können. Was heisst hier "Zusammenarbeit" mit den Kantonen? Was bedeutet das für die Kantone? Dann ist auch die Frage, ob Sie diese Mediengutscheine aus den Abgaben bezahlen wollen. Eigentlich sind die Abgaben im RTVG nicht dafür vorgesehen, zumindest sicher nicht für Abonnemente für Printmedien. Es sind also viele Fragen offen.
Falls Sie diesen Mehrheitsantrag annehmen, wird man im Ständerat sicher noch einmal anschauen müssen, wie diese Fragen geregelt werden können. Der Bundesrat hat diesen Antrag nicht eingebracht. Ich unterstütze deshalb die Minderheit Bregy.
Ich fasse zusammen. Bei diesem Block 2 unterstützt der Bundesrat in allen Punkten die Kommissionsmehrheit, mit folgenden Ausnahmen: Bei Artikel 26a unterstützt der Bundesrat die Minderheit Pult. Wir wollen keine zusätzlichen Einschränkungen bei den Textbeiträgen im Online-Bereich. Das ist ein Verlust für die Leserschaft, das ist ein Verlust für die Bevölkerung, ohne dass es ein Gewinn für jemand anderes wäre - das bringt nichts.
Wir unterstützen bei Artikel 76 Absatz 2 Buchstaben a und b den Einzelantrag Aebischer Matthias. Wir unterstützen bei Artikel 76cbis die Minderheit Bregy.
Dort, wo Ihre Kommission neue Bestimmungen eingebracht hat und es keine Minderheit gibt, werde ich mir erlauben, heute keine Abstimmung zu verlangen, aber die Fragen im [PAGE 55] Ständerat noch einmal zu diskutieren. Es handelt sich um das Verbot der Dividendenausschüttungen bei Artikel 76b und um die Aufhebung der Beschränkung auf publizistische Inhalte bei der IT-Förderung in Artikel 76c.