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preparatory:AB 276482

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Dieses Gesetz atmet ja den Geist der Subventionitis. Wir können im RTVG hier etwas Gegensteuer geben, indem wir uns nicht nur die Frage stellen, wie man einfach möglichst viel Geld verteilen kann, sondern uns vielmehr überlegen, wie man die Märkte so einstellen kann, dass die privaten Medienhäuser, die ja zum Teil zu 100 Prozent von Einnahmen aus Werbung und auch Abonnementen leben, etwas mehr Freiheiten in den Märkten haben. Deshalb beantrage ich Ihnen mit diesem Minderheitsantrag zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d die Aufhebung des Verbots für politische Werbung.

Politische Werbung ist, wie Sie vielleicht wissen, in Radio und TV heutzutage verboten, während sie in digitalen Kanälen erlaubt ist. Wenn Sie also heute in einem Radio werben wollen, dann können Sie mit einem sogenannten Pre-Roll-Spot - mit einem kleinen, rund zehnsekündigen Beitrag zu Beginn eines Streams - Politwerbung schalten. Das ist heute schon möglich. Man darf das aber nicht, wenn das Radio über DAB verbreitet wird, was absurd ist. Diese Regelung des Verbots von Politwerbung ist überholt und hat zudem noch einen weiteren Effekt. Wir haben es heute immer wieder gehört, es wurde pausenlos gesagt, dass alle Werbung zu Facebook und Google gehe, sodass diese Tech-Giganten profitieren würden. Doch schauen Sie einmal, wie die Kampagnen aussehen: Viel Werbung wird auf Facebook und Google geschaltet, um die Leute zu erreichen, während ausgerechnet in den Lokalradios und in den Lokal-TV-Sendern, die den Lokaljournalismus betreiben, Politwerbung nicht erlaubt ist. Das ist die heutige Regelung. Ein totaler Unsinn!

Wenn Sie also dazu beitragen wollen, dass die privaten Medien in der Schweiz - in der Schweiz! - etwas mehr vom Kuchen erhalten, gerade bei Politkampagnen und politischer Werbung, dann müssen Sie diesen Minderheitsantrag unterstützen. Das Schöne an diesem Antrag ist, dass er keinen einzigen Franken an Steuergeld kostet. Im Gegenteil: Es wird Steuergeld generiert, weil die Medienhäuser dann mehr Einnahmen haben werden.

Die oft gehörte Kritik, dass das eine oder andere Medienhaus dann politisch gefärbt sein könnte, kann ich gleich entkräften. Ein Medium kann es sich gar nicht leisten, nur von einer Seite Werbung anzunehmen. Dieser Ausgleich wird kommen. Ich habe mich damals persönlich bei einem Lokalradio dafür eingesetzt, dass bei der Werbung über Pre-Roll-Spots eine Ausgeglichenheit gewährleistet war.

Wenn Sie wollen, dass mehr Geld in der Schweiz und bei den Werbungen politischer Natur bleibt, müssen Sie diesem Antrag zustimmen. Ansonsten fliesst das Geld für Kampagnen wieder zu Google und Facebook.

SRG- und Radiosponsoring: Nach Artikel 14 Absatz 1 darf die SRG ja schon heute keine Radiowerbung machen. Sponsoring dagegen darf sie noch machen. Das würde bedeuten, dass Sie bei den Beiträgen immer hören würden: "Diese Sendung wird Ihnen präsentiert von ..." oder "Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert von ...". Das wären natürlich auch wieder Gelder, welche die SRG, die mit über 1 Milliarde Franken von den Gebührenzahlern finanziert wird, einstreichen [PAGE 47] würde; demgegenüber leben die Lokal- und Privatradios zu 100 Prozent von Werbeeinnahmen. Wenn Sie auch hier wieder dazu beitragen möchten, dass die privaten Lokalradios etwas mehr vom Kuchen haben - in der Summe geht es um etwa 6 Millionen Franken, wobei ich nie gesagt habe, dass ein Franken, der bei der SRG weggeht, eins zu eins bei den Privaten ersetzt wird; lassen Sie es fünfzig oder sechzig Rappen sein -, dann sorgen Sie dafür, dass die Lokalradios wieder[NB]über[NB]mehr Marktpotenzial verfügen.

Gerade angesichts der Entwicklung von DAB plus und der ständigen Vergrösserung der Sendegebiete von Digitalradios ist es schon sehr attraktiv, diese Werbemöglichkeiten den Privatradios auch entsprechend zu geben, anstatt dass auch dieses Geld wieder auf dem Konto der SRG landet. Es geht um einen marginalen Betrag, das ist richtig. Aber auch hier gilt: etwas mehr Marktpotenzial statt Subventionierung für die privaten Medien!

Bei meinem dritten Minderheitsantrag geht es um eine Art indirekte Presseförderung für alle Radios. Man will die auslaufende Unterstützung für die Förderung der DAB-plus-Technologie, die jetzt aufgebaut wird, und damit die Förderung der Digitalradios ins Gesetz schreiben, weil diese Unterstützung auszulaufen droht; das sind immerhin einige hunderttausend Franken, welche die Radios dann selber berappen müssten. Auch hier gilt: indirekter Ansatz, keine direkte Medienförderung wie beim Online-Teil, wobei es wirklich darum geht, dass die lokalen Privatradios möglichst rasch und qualitativ möglichst hochwertig aufgebaut werden können und dass dort die DAB-plus-Verbreitung entsprechend steigt. Damit man das finanzieren kann, ist im Antrag vorgesehen, maximal 1 Prozent der RTVG-Abgabe zu verwenden.

Das Schöne auch bei diesem Antrag ist, dass er keinen einzigen Franken Steuergeld kostet. Er birgt die Möglichkeit, den privaten Radios dabei zu helfen, sich in der Digitalisierung besser zu positionieren und die Zukunft mit DAB plus gestärkt anzugehen. Der Verband der Schweizer Privatradios sagt in einem Schreiben seinerseits, dass die Unterstützung - unabhängig davon, ob ein Radiosender über das Splitting Gebührenanteile erhält oder nicht - sehr intelligent wäre, weil es wie gesagt eine indirekte Presseförderung und keine direkte Subvention im Sinne der Digitalisierung bei der Verbreitung von DAB plus wäre.