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preparatory:AB 276544

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Da ich Fraktionssprecher der SP bin, muss ich leider immer direkt nach Kollege Rutz sprechen. Das ist nicht ganz einfach, denn ich muss dann immer zuerst eine Replik machen.

Unsere "allergische Reaktion auf den Markt", wie Sie sagen, würde ich mit Ihrer "allergischen Reaktion auf die SRG" vergleichen. Es war ja zu erwarten, dass Sie und Ihre findigen Kollegen aus dem bürgerlichen Lager, wenn wir das Medienpaket noch einmal beraten, die Gunst der Stunde in dieser zweiten Runde nutzen, um noch einmal wilde Sachen ins Bundesgesetz über Radio und Fernsehen hineinzuschreiben.

Ich möchte Folgendes sagen: Sie sprechen von einem vollumfänglichen Online-Angebot, das die SRG mache. Lesen Sie die Konzession doch einmal durch! Die Beschränkungen sind massiv. Wenn kein Sendungsbezug besteht, darf die SRG schon heute nur 1000 Zeichen brauchen. Das ist keine vollumfängliche Online-Berichterstattung.

Obschon das in der Konzession im Detail geregelt ist, möchte die Kommissionsmehrheit diesen Passus ins Gesetz überführen, aber eben nicht eins zu eins, sondern mit kleinen Abänderungen, welche für die Zukunft der SRG - wir haben es gehört - verheerende Auswirkungen haben würden. So steht nämlich in Artikel 18 der aktuellen Konzession, dass die Online-Beiträge der SRG einen direkten Sendungsbezug haben müssen oder - das habe ich vorhin gesagt - ansonsten nur 1000 Zeichen lang sein dürfen. Diese 1000 Zeichen fehlen im von der Mehrheit beantragten Gesetzestext, im neuen Artikel[NB]26a. Das hätte zur Folge - wir haben das jetzt ein bisschen gehört, ich möchte es aber noch einmal ganz klar aufzählen -, dass zum Beispiel Textbeiträge zu Online-Videos oder selbst produzierten Serien, welche zum Beispiel zuerst auf der neuen Streamingplattform "Play Suisse" gezeigt werden, verboten wären. Online-Alarmierungen bei Pannen im öffentlichen Verkehr, bei Hochwasser oder auch bei Kindesentführungen wären verboten, denn sie hätten keinen Sendungsbezug. Im Sport würde bei den Resultatetickern jedes zweite Resultat fehlen, weil es keinen Sendungsbezug gäbe.

Ich sage es ganz klar: Da irrt Kollege Bregy - er wird mir jetzt vielleicht eine Frage stellen. Es ist ganz klar festgeschrieben: Diese 1000 Zeichen sind weg!

Ich frage Sie: Ist das clever? Oder geht es nur darum, die SRG zu schwächen? Ich glaube - bei meinem Vorredner haben Sie es gemerkt -, es geht primär um das Zweite.

Fakt ist: Die SRG mit dem vorgeschlagenen neuen Artikel 26a im RTVG quantitativ und qualitativ massiv einzuschränken, hätte für den Service public fatale Folgen. Für die Bevölkerung, die diesen Service public mit der Medienabgabe bezahlt, wäre das ein grosser Verlust. Wir wollen das nicht und haben deshalb einen Minderheitsantrag eingereicht.

Nicht mehrheitsfähig war die Idee, den SRG-Radioprogrammen das Sponsoring zu verbieten und im Gegenzug bei den Privaten Politwerbung zuzulassen. Wir folgen also bei den Artikeln 10 und 14 RTVG der Mehrheit. Ich bin mir nicht sicher, ob Kollege Wasserfallen gesagt hat, dass er Verwaltungsrat eines Privatradios ist; vielleicht habe ich das überhört. Wenn er das nicht gesagt hat, dann war das sicher nicht vorsätzlich, weil er das in der Kommission immer offengelegt hat. Vor diesem Hintergrund sind seine Anträge zum RTVG zu verstehen.

Schon mehr Sympathien hegen wir für die Idee von Kollege Wasserfallen für ein mögliches Gutscheinsystem. Der Idee, jungen Leuten den Einstieg in die Bezahlmedien mit Gutscheinen zu erleichtern, sind wir nicht abgeneigt. Da diese Idee aber weder in der Vernehmlassung noch in der ersten Phase der Beratung diskutiert wurde, sondern eben erst kurz vor Schluss eingereicht wurde, stellt sich die Frage, auf Kosten wovon diese Gutscheine gehen würden.

Vorgesehen ist, dass 2 Prozent der Medienabgabe zur Förderung der elektronischen Medien eingesetzt werden; das sind rund 27 Millionen Franken. Fast ein Drittel würde also nun plötzlich für etwas anderes ausgegeben, was auf [PAGE 51] Kosten der Weiterbildung und der Transformationsprojekte ginge. Das möchten wir jetzt nicht auf die Schnelle tun. Einer Auslegeordnung und einer fundierten Evaluation eines solchen Gutscheinsystems stehen wir aber positiv gegenüber. Das haben wir auch schon Kollegin Christ gegenüber angedeutet, die vor gut einem Jahr eine ähnliche Idee eingebracht hatte.

Es bleiben noch die Ausführungen zu einem Punkt, der nach dem Erstellen der Fahne die Gemüter erhitzt hatte: Artikel 76 über die Aus- und Weiterbildung. Der Bundesrat sah im Entwurf vor, dass das BAKOM auf Gesuch hin Aus- und Weiterbildungen unterstützen kann, dies aber nur bei "unabhängigen Institutionen". Das Wort "unabhängig" taxierten wir von der SP-Fraktion aber nicht als Qualitätskriterium und verlangten vom BAKOM einen neuen Vorschlag. Dieser enthielt dann klarere Kriterien, wie etwa die Vermittlung von journalistischen Regeln und theoretischem Wissen sowie das Kriterium - und dieser Punkt ist der SP sehr wichtig -, dass das Angebot für alle zugänglich sein muss.

Um diesen Punkt drehten sich dann die Diskussionen. Einige Vertreter der Mehrheit stellten sich vehement gegen diese Einschränkung. Deshalb habe ich gestern diesen Einzelantrag eingereicht, damit der Ständerat sieht, über was wir eigentlich diskutiert haben; dies zuhanden der Materialien. Auch wenn die Mehrheit obsiegt, kann man das immer noch in die Verordnung einbauen.