Lexipedia

Schenk Simon · Nationalrat · 2000-03-20

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-20

Wortprotokoll

"Warte, luege, lose, loufe" - bis zum 1. Juni 1994 galt diese Empfehlung für Fussgänger, die die Strasse auf dem Fussgängerstreifen überqueren wollten. Zusätzlich konnte der Fussgänger mit einem Handzeichen auf sein Vortrittsrecht aufmerksam machen. Die Zahlen der Unfälle und Todesfälle auf Fussgängerstreifen waren vor Einführung der neuen Verhaltensregel von 1982 bis 1994 während zwölf Jahren rückläufig.

Seit dem 1. Juni 1994 steht in der Verkehrsregelnverordnung eine neue Formulierung, die dem Fussgänger für das Überqueren der Strasse praktisch einen Freipass ausstellt. Etwas überspitzt formuliert heisst es seither für viele Fussgänger nur noch: "loufe". Sie sind im Unglücksfall dann zwar im Recht, aber dafür vielleicht tot oder verletzt. Die Zahl der Unfälle und Todesfälle hat sich seit der Einführung der neuen Regelung in den letzten fünf Jahren insgesamt negativ entwickelt. Dreimal ist sie angestiegen, nämlich 1995, 1997 und 1998; nur zweimal war sie rückläufig, nämlich 1996 und anscheinend 1999. Der absolute Höhepunkt wurde 1998 mit 50 Todesfällen erreicht.

Mit Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass die leicht positiven Zahlen des letzten Jahres schon jetzt, im März 2000, bekannt sind, nachdem sie in den letzten Jahren jeweils erst im Juni veröffentlicht worden sind. Ich hoffe nicht, dass diese Zahlen irgendeinmal noch nach oben angepasst werden müssen. Wenn man schon aktuell sein möchte, müsste man auch die Zahlen aus den ersten Wochen des Jahres 2000 berücksichtigen. So waren in den ersten zwei Wochen des Jahres fünf Todesfälle zu verzeichnen, und bereits Mitte Februar war man auf dem Stand von zehn Todesopfern.

Es geht mir mit meinem Vorstoss keinesfalls darum, den Fussgängern den Vortritt auf dem Fussgängerstreifen streitig zu machen. Hingegen ist mir die bessere Verständigung zwischen den motorisierten Verkehrsteilnehmern und den Fussgängern ein sehr wichtiges Anliegen. Übrigens beklagen sich auch die Führer der Strassenbahnen darüber, dass sie seit der Einführung der neuen Regelung eine grössere [PAGE 362] Verunsicherung an Fussgängerstreifen feststellen. Laut Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung ist die Anhaltebereitschaft der Lenker in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert worden. Diese erfreuliche Tatsache müsste einen entsprechenden Rückgang der Unfallzahlen zur Folge haben.

Die Realität sieht jedoch anders aus, denn parallel zur grösseren Anhaltebereitschaft der Lenker sind die Unfallzahlen insgesamt eher angestiegen.

Positiv überrascht war ich von den Ausführungsbestimmungen zur Aktion "Freundliche Zone" im letzten Herbst. Dort stand nämlich als Empfehlung an die Fussgänger genau das, was nach meinem Dafürhalten in der Verkehrsregelnverordnung stehen müsste: "Am Fussgängerstreifen anhalten, schauen, Zeichen geben, warten, bis man sicher ist, dass das Fahrzeug hält, losgehen." Weshalb steht das nur in den Ausführungsbestimmungen zur Aktion "Freundliche Zone" und nicht in der Verkehrsregelnverordnung? Diese sinnvolle Verhaltensregel für Fussgänger, in Verbindung mit der verbesserten Anhaltebereitschaft der Lenker, wäre der richtige Weg, um die Unsicherheiten am Fussgängerstreifen zu beseitigen und die Unfallzahlen zu verringern.

Im Schreiben des Verkehrsclubs der Schweiz im Hinblick auf die heutige Abstimmung wird gefordert, das Ahnden von Verstössen gegen die Vortrittsregelung an Fussgängerstreifen in den Ordnungsbussenkatalog aufzunehmen. Dieser Vorschlag ist prüfenswert, allerdings müssten dann auch unvernünftige Fussgänger zur Rechenschaft gezogen werden, so wie dies in einem Bundesgerichtsurteil kürzlich bestätigt wurde. Ein Fussgänger, der den Fussgängerstreifen hatte überqueren wollen, wurde von einer Automobilistin angefahren und verletzt. Seine Busse von 30 Franken wegen Erzwingung des Vortrittsrechtes focht er durch alle kantonalen Instanzen an und gelangte zuletzt an das Bundesgericht, welches die Beschwerde jedoch abwies.

Ich bitte Sie, meiner Parlamentarischen Initiative in dieser ersten Phase zuzustimmen, damit die Sicherheit an Fussgängerstreifen neu diskutiert werden kann. Die rückläufige Tendenz der Todesfälle zwischen 1982 und 1994 ist nach der Einführung der neuen Regel unterbrochen worden. Mit der Rückkehr zur alten Regel "Warte, luege, lose, loufe" kann dieser Abwärtstrend korrigiert werden, und viele Unsicherheiten an Fussgängerstreifen können verhindert werden. Zudem könnten wir die vielen Signale aus dem Volk ernst nehmen und eine Verordnung rückgängig machen, die sich nicht bewährt hat.