Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2021-03-03
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Wir befinden uns hier in der Differenzbereinigung bei der Vorlage zur parlamentarischen Initiative Müller Philipp 16.403, "Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene". Die Vorlage will eine Anpassung des Schutzstatus vornehmen: Sie möchte die Wartefrist für den Familiennachzug für diesen Status auf drei Jahre ausdehnen. Damit soll der Familiennachzug des S-Status dem Status der vorläufig Aufgenommenen angeglichen werden.
Ihre Staatspolitische Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen, an Ihrem Entscheid auf Nichteintreten festzuhalten. Sie haben diesen Entscheid in der letzten Herbstsession mit 112 zu 78 Stimmen deutlich gefällt. Wenn Sie diesen Entscheid heute hier im Plenum bestätigen, dann gilt die Vorlage definitiv als abgelehnt.
Gerne fasse ich hier nochmals die zentralen Gründe zusammen, die aus Sicht der Kommission gegen ein Eintreten auf die Vorlage sprechen:
Der S-Status ist ein fiktives Konstrukt, das bisher nie zur Anwendung kam. Der Status wurde im Kontext des Jugoslawien-Krieges eingeführt. Damit wollte man auf einen grossen Zustrom von Flüchtlingen reagieren können, wenn die Bewältigung von Asylgesuchen das System zu überfordern drohte. Diese Situation ist nach der Einführung des Schutzstatus 1998 nie eingetroffen. Die Schweiz konnte die Gesuchszahlen bisher immer mit ihren Regelstrukturen bewältigen.
Die Kommission hat zwar zur Kenntnis genommen, dass der Initiant mit der Vorlage mögliche Hürden für die Anwendung ausräumen wollte, erachtete aber diesen Weg als nicht zielführend; dies unter anderem, weil sie davon ausgeht, dass dieser Status wegen weiterer Schwierigkeiten und Nachteile auch in Zukunft nicht zur Anwendung kommen wird. So ist der Schutzstatus etwa für Personen vorgesehen, die für eine kurze Dauer einer Gefährdung ausgesetzt sind. Er soll damit für Personen zur Anwendung kommen, die möglichst rasch wieder in ihr Heimatland zurückkehren. In der Realität ist es aber kaum möglich, die Dauer eines Konfliktes vorauszusehen, das ist jeder kriegerischen Auseinandersetzung inhärent. Aktuelle Konflikte wie die Syrien-Krise oder auch die Situation in Afghanistan führen uns das deutlich vor Augen.
Es ist auch diese Konzipierung des Schutzstatus, die eine Angleichung der Wartefrist wenig sinnvoll macht. Mit der Konzipierung für eine kurze Dauer würden in einem fiktiven Fall der Anwendung die Personen mit Schutzstatus auch keine Hilfe bei der Integration erhalten, wie das etwa bei Personen mit einer vorläufigen Aufnahme der Fall wäre. Damit würde [PAGE 79] der Familiennachzug für den Schutzstatus nur auf dem Papier mit der vorläufigen Aufnahme gleichgesetzt. In der Anwendung käme es faktisch zu einer Schlechterstellung, denn die Integrationsanforderungen des Familiennachzuges wie Wohnung und Sozialhilfeunabhängigkeit müssten gleich wie bei der vorläufigen Aufnahme erreicht werden. Die Möglichkeiten für eine Integration würden aber eigentlich erschwert.
Die Kommission hat zudem festgestellt, dass die Vorlage in der Vernehmlassung bei den Kantonen höchst umstritten war bzw. dass die Revision von einer Mehrheit der Kantone kritisch beurteilt wurde, dies unter anderem wegen der eben genannten absehbaren Probleme bei der Integration.
Zusammenfassend: Die Kommission kam bei ihrer letzten Beschlussfassung zu dieser Vorlage zur Überzeugung, dass es nicht sinnvoll ist, an einem theoretischen Status eine Korrektur vorzunehmen, die faktisch keinen Mehrwert bringt, sondern vielmehr neue Probleme in Bezug auf die Integration von Schutzsuchenden schaffen würde.
Aus all diesen Überlegungen empfiehlt Ihnen die SPK-N mit 12 zu 11 Stimmen, an Ihrem Entscheid festzuhalten und auf die Vorlage nicht einzutreten.