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Salzmann Werner · Ständerat · 2021-03-03

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-03

Wortprotokoll

Wie Herr Rieder richtig gesagt hat, geht es mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative darum, einen Plan zu machen, wie der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft reduziert werden soll.

Nun haben wir im Ständerat bereits bei der letzten Beratung in Artikel 6a auch den Bereich der Nährstoffe eingebaut, den ich hier als Fremdkörper betrachte - aber der Ständerat hat so entschieden. Jetzt wird in Artikel 164a die Offenlegung von Futtermittel- und Düngerlieferungen eingebaut. Aus Artikel 164a geht nicht hervor, dass es nur um Mineraldünger geht, sondern es geht auch um Hofdünger.

Wir müssen wissen, dass die Bauern diese Futter- und Düngemitteleinsätze bereits mit der Suisse-Bilanz abbilden. Ich bin dafür, dass die Suisse-Bilanz angepasst wird; das ist das nächste Traktandum. Jetzt sollen diese Einsätze für Futter und Dünger im Detail erfasst, dem Bund gemeldet und national abgebildet werden. Dies erfolgt im Glauben, man kenne dann die Nährstoffüberschüsse national und regional. Ich wundere mich, dass die Bauernfamilien nicht gezwungen werden, ihre Mahlzeitenpläne offenzulegen und dem Bund zu melden.

Spass beiseite: Absolut stossend ist, dass die Düngemitteleinsätze von Gemeinden, Schulen, Sportvereinen, Golfclubs sowie im Privatbereich auf Rasenplätzen, in Gärten, in Schrebergärten usw. überhaupt nicht erfasst werden. Die Landwirtschaft wird wieder einmal einseitig in die Pflicht genommen, und das ist nicht korrekt und zeigt die eigentliche Absicht hinter diesem Artikel. Zudem wäre eben die Erfassung der Hofdüngereinsätze noch viel schwieriger, da der Nährstoffgehalt nur auf Schätzungen basiert. Bei den Futtermitteln ist die Erhebung, wie Herr Rieder sehr gut dargelegt hat, aus praktischen Gründen fast gar nicht möglich, da der überbetriebliche Einsatz von Futtermitteln wie Gras, Silage, Heu sehr verbreitet ist.

Die Erhebung betrifft vor allem das Berggebiet überproportional. Zudem gibt es in der Landwirtschaft innerhalb eines Jahres auch Landabtausch oder Aushilfen in Notlagen, die nur schwer korrekt erfassbar sind, da zum Teil das Gras oder der Mais auf dem Feld stehen gelassen werden - sie können dort nicht gewogen und ihre Nährstoffgehalte nicht ermittelt werden. Zudem wird mit diesem Artikel 164a ein administratives Monster geschaffen. Somit steht er im Zielkonflikt mit dem Abbau von administrativen Massnahmen in der Landwirtschaft. So etwas gehört nicht in ein Gesetz!

Die Forderungen in diesem Artikel 164a sind erstens ungerecht und ungenau, weil sie nur die Landwirtschaft betreffen. Zweitens sind sie aus praktischen Gründen nicht umsetzbar, und drittens steht der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum erhofften Ertrag.

Ich bitte Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen.