Gross Jost · Nationalrat · 2002-11-25
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Wir sind jetzt bei der Volksinitiative. Es geht darum, zu entscheiden, ob neben dem Gesetz auch die Volksinitiative unterstützt werden soll. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen das. Im Namen der SP-Fraktion möchte ich Ihnen auch beliebt machen, diese Volksinitiative zu unterstützen. Warum?
Wenn wir Bilanz ziehen, zeigt sich, dass das Behindertengleichstellungsgesetz die Erwartungen der Behinderten in vielen Punkten nicht erfüllt. Bei der Beseitigung baulicher Barrieren ist der Anspruch auf Zugang praktisch auf Neu- und Umbauten im grösseren Stile beschränkt. Der diskriminierungsfreie Zugang zu Dienstleistungen ist verfahrensrechtlich praktisch auf den öffentlichen Verkehr eingeschränkt. Die Gleichbehandlung der Behinderten ist auf [PAGE 1732] das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis - nämlich das Bundespersonalgesetz - beschränkt; das privatrechtliche Arbeitsverhältnis ist ausgeklammert. Die berufliche Wiedereingliederung beschränkt sich auf den Pilotartikel. Auch er ist im Moment noch umstritten und bildet eine Differenz zum Ständerat. Dieses Gesetz, das ich selber zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen durch eine Motion ausgelöst habe und das ich befürworte, ist ein erster, nicht unwichtiger Schritt zur Gleichstellung der Behinderten.
Weil es nur ein erster Schritt ist, braucht es weiterhin einen Motor, eine Dynamik zu mehr Gleichstellung auf Verfassungsstufe. Die Verfassungsbestimmung, die wir in Artikel 8 Absätze 2 und 4 haben, ist gut, aber der Initiativtext ist besser. Der geltende Verfassungsartikel ist - gestatten Sie mir dieses aus dem Sport entlehnte Bild - gewissermassen der Libero im Gleichstellungsteam: Er verteidigt durch das Diskriminierungsverbot den grundrechtlichen Status quo. Jetzt braucht es aber noch ein offensives Element, einen Stürmer mit Tordrang, d. h. eine offensive Förderung der Gleichstellung auf allen Ebenen, in allen Lebensbereichen. Es braucht die Inpflichtnahme des Staates; er muss die noch immer bestehende Kluft zwischen faktischer Ungleichheit und dem Ziel rechtlicher Gleichstellung verringern. Schliesslich brauchen wir selbstbewusste Behinderte, selbstbewusste Behindertenorganisationen, die durch ein verfassungsunmittelbares Klagerecht Gleichstellung nötigenfalls auch erzwingen können.
Diesbezüglich sind die USA - ich habe es schon gesagt - Vorbild; sie haben die Gleichstellung vor allem durch diesen Verfahrensrechtsschutz vorangebracht. Deshalb lautet mein Fazit: Wir anerkennen den guten Willen des Parlamentes, aber dieses Gesetz ist nicht der Schlusspunkt, sondern der Anfang der Gleichstellungsdebatte. Das aber führt zum zwingenden Schluss: Gesetz und Verfassungsinitiative sind keine Alternativen, das Gesetz ist deshalb auch kein indirekter Gegenvorschlag. Es braucht eben beides - Gesetz und Initiative - als rechtliche Grundlage aktiver staatlicher Förderung der Gleichstellung und als Rechtsgrundlage verfassungsunmittelbarer Zugangsansprüche. Gesetz und Initiative sind gewissermassen Zwillinge; Sie können also getrost beidem zustimmen. Die Behinderten und ihre Organisationen danken Ihnen dafür.