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Marti Samira · Nationalrat · 2021-03-03

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Ich werde zu meinem Minderheitsantrag sprechen und dann auch sogleich für die SP-Fraktion in deutscher Sprache zur Detailberatung Stellung nehmen.

Wie wir bereits in der Eintretensdebatte betont haben, sind wir sehr froh, dass die Kommission nun wieder auf Kurs hin zu einem wirkungsvollen und brauchbaren Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative ist. Das ist insofern begrüssenswert, als die Initiative ja von einem sehr grossen, sehr breiten Bündnis lanciert wurde. Unterdessen wurden auch schon in mehreren Kantonen entsprechende Vorlagen mit sehr deutlicher Zustimmung angenommen, wie es auch die Frau Bundesrätin bereits betont hat.

Seit Beginn der Beratung hier im eidgenössischen Parlament haben wir als SP immer Hand geboten für einen wirkungsvollen Gegenvorschlag. Nach einem letzten kleinen Unfall im letzten Herbst sind wir ja jetzt wieder gemeinsam auf Kurs, und das freut uns ungemein. Sie wissen, es geht darum, grosse Geldflüsse in der politischen Arbeit offenzulegen, weil es nämlich von öffentlichem Interesse ist, wer mit grossen Summen die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung beeinflussen will.

Die Initiative fordert deshalb konkret, dass Parteien jährlich Bilanz und Erfolgsrechnung sowie alle Spenden ab 10[NB]000 Franken offenlegen müssen. Zum Vergleich: Im europäischen Durchschnitt liegen diese Schwellenwerte bei 3500 Euro.

Angesichts der Tatsache, dass Kollegin Streiff bei Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b ihren Minderheitsantrag zurückgezogen hat, werden wir um des Kompromisses willen die Minderheit II (Silberschmidt) unterstützen, die eine entsprechende Schwelle bei 15[NB]000 Franken festlegen möchte. Die Höhe des Schwellenwertes ist das Kernstück, das Herz dieses Gegenvorschlages. Wir unterstützen natürlich alle Anträge, die eine Mehrheit finden und in die richtige Richtung gehen.

Bei Artikel 76c Absatz 2bis kann ich mir ein Lachen fast nicht verkneifen. Ich bin dem Ständerat äusserst dankbar, dass er im Dezember am ursprünglichen Gegenvorschlag festgehalten hat. Allerdings ist es doch eine interessante Pointe, dass er sich selbst von den Transparenzvorschriften ausgenommen hat. Aber keine Angst, Ihre Kommission hat auch hier einen guten, verfassungsmässigen Kompromiss gefunden, den die SP-Fraktion ebenso unterstützen wird.

Das Gleiche gilt für die Kontrollmechanismen; auch hier haben wir einen Kompromiss gefunden. Wir sind zwar nach wie vor der Meinung, dass umfassendere Kontrollen wirkungsvoller wären, aber wir unterstützen natürlich den Kompromiss. Deshalb werde ich auch meinen Minderheitsantrag I zurückziehen. Aus der gleichen Überzeugung, dass wirkungsvolle Kontrollen und Sanktionen nötig sind, werden wir aber die Minderheit Kälin weiterhin unterstützen.

Nun lassen Sie mich ein paar Worte zum Einzelantrag Aeschi Thomas sagen: Wir lehnen den Antrag ab, denn die politische Arbeit von Lobby-Organisationen und Verbänden ist ja bereits den Offenlegungspflichten von Artikel 76c unterstellt. Insbesondere bei privaten Firmen aber, wie dies zum Beispiel Lobby-Agenturen sind - also bei privatwirtschaftlichen Unternehmungen, meistens Aktiengesellschaften -, scheinen uns umfassende Transparenzvorschriften doch etwas über das Bundesgesetz über die politischen Rechte hinauszugehen. Wir sind gerne bereit, diese Diskussion zu führen. Es wäre dann [PAGE 86] vielleicht ein neues Bundesgesetz namens "Umfassende gläserne Konzerne" oder ähnlich nötig. Wir glauben aber, dass das Thema hier die Vorlage überborden würde.

Wer gehört unter den Begriff der Lobby-Firma? Sind es Economiesuisse, Avenir Suisse, Progressuisse, Autonomiesuisse? Ist es Furrerhugi? Ist es ein Lehrbetrieb, der uns ein Mail schreibt, weil er möchte, dass sein Lehrling die Lehre beenden darf? Wer gehört dazu? Es ist zu unklar, um in einem derart fortgeschrittenen Prozess, bei einer derart breit abgestützten Allianz noch kurzfristig weitere Anträge hinzuzufügen. Es ist auch schade, dass das Anliegen nicht in der Vernehmlassung diskutiert werden konnte, dass es nicht Teil des erläuternden Berichtes sein konnte und vor allem dass die Verfassungsmässigkeit nicht geklärt werden konnte, bei der wir zumindest Fragezeichen sehen.

Wir sind bereit, diese Diskussion zu führen, aber das Anliegen sprengt definitiv den Rahmen dieses Gegenvorschlages. Ich danke Ihnen deshalb für die umsichtige Ablehnung des Einzelantrages Aeschi Thomas. Und wir danken Ihnen, wenn wir es heute schaffen, einen wirkungsvollen Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu erstellen.