Goll Christine · Nationalrat · 2002-11-25
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Der Text dieser Initiative umfasst drei Sätze, drei einfache und berechtigte Forderungen. Die dritte Forderung der Volksinitiative ist auf alle Fälle nicht erfüllt, auch wenn wir heute einen neuen Verfassungsauftrag kennen, gemäss dem keine Diskriminierung zwischen Behinderten und Nichtbehinderten stattfinden soll. Die dritte Forderung spricht davon, dass der Zugang zu Bauten und Anlagen und die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit - also für uns alle - bestimmt sind, gewährleistet sein müssen. Dieser dritte Satz beinhaltet sogar eine Relativierung, weil dies gewährleistet sein muss, soweit das wirtschaftlich zumutbar ist.
Frau Wirz-von Planta hat als Begründung für die Ablehnung der Volksinitiative erwähnt, dass sie von der Machbarkeit ausgehen möchte. Sie hat behauptet, dass die Volksinitiative nicht machbar, nicht umsetzbar sei. Ich muss Ihnen hier entgegnen, Frau Wirz-von Planta, dass einiges mehr möglich gewesen wäre. Wir haben das auch in der ersten Runde der Debatte über das Behindertengleichstellungsgesetz aufgezeigt, das ja der Volksinitiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll.
Ich muss Ihnen auch sagen, dass viel mehr machbar wäre, und zwar mit einfachen, mit billigen Massnahmen, die nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute kämen, sondern einem Grossteil unserer Bevölkerung. Denken Sie an die älteren Mitmenschen in unserer Gesellschaft oder auch an die zahlreichen Familien mit kleinen Kindern, die nicht mit einem "Affenzahn" ihre Mobilität umsetzen können. In diesem Sinne werden wir nach wie vor diese Volksinitiative unterstützen, weil sie notwendig ist und weil sie eine wichtige Ergänzung in unsere Bundesverfassung einbringen würde.
Wir unterstützen diese Volksinitiative erstens, weil das Behindertengleichstellungsgesetz noch nicht unter Dach ist. Wir haben heute noch um die letzten Differenzen, eigentlich um Selbstverständlichkeiten, gefeilscht, und Sie haben vorhin auch die Androhung der SVP-Fraktion gehört, diesem Gesetz die Zustimmung allenfalls nicht zu geben. Wir unterstützen diese Volksinitiative zweitens, weil das Behindertengleichstellungsgesetz als indirekter Gegenvorschlag auf diese Initiative keine befriedigende Antwort ist. Und wir unterstützen diese Volksinitiative nicht zuletzt deshalb, weil wir überzeugt sind, dass weitere politische Anstrengungen notwendig sind. Wir dürfen nicht bei diesem Behindertengleichstellungsgesetz stehen bleiben, sondern es sind weitere politische Anstrengungen notwendig, um die Gleichstellung in der Praxis für Menschen mit Behinderungen durchsetzen zu können.