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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-03-03

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Ich spreche hier in meiner Funktion als Vertreter der SP-Fraktion in der Gerichtskommission. Ich übe dieses Amt seit zehn Jahren aus und gebe zu, dass sich mir bei der Einarbeitung in die Systeme der Gerichtskommission vor eben rund zehn Jahren viele Fragen gestellt haben, welche sich die Initiantinnen und Initianten wohl auch stellen. Ich habe mich immer wieder gefragt - das mache ich auch heute noch -, wie man es anders machen könnte und ob es nicht bessere Systeme gäbe. Mehrmals haben wir parteiintern andere Systeme erarbeitet, diskutiert und in den entsprechenden Kommissionen eingegeben. Auch das Verfahren für die Wahlen der übrigen Richterinnen und Richter in der Schweiz überprüfen wir. Das machen wir übrigens in der Gerichtskommission in regelmässigen Abständen. Immer wieder werden Verbesserungen angebracht. Zuletzt haben wir das System der Endausmarchung innerhalb der Kommission angepasst, sodass die Möglichkeit ausgeschlossen wird, dass die Beste oder der Beste in der Endrunde auf der Strecke bleibt - ein Problem zum Beispiel, das mit der vorliegenden Initiative wieder aufflammen würde. Ich komme später dazu.

Sie sehen also, die Politik glaubt nicht, dass ihr System zur Evaluation der Richterinnen und Richter oder auch das Gerichtssystem in der Schweiz perfekt seien. Aber - und das sage ich hier ganz klar - es ist ein gutes System. Als langjähriges Mitglied der Gerichtskommission stehe ich voll und ganz dahinter. Wenn ich "gut" sage, heisst das aber auch, dass wir noch besser werden können. Auch daran arbeiten wir.

Die Gerichte und das Auswahlverfahren für die Bestellung von Richterinnen und Richtern sind nicht nur in der Gerichtskommission immer wieder ein Thema, sondern auch in der Geschäftsprüfungskommission. Die Subkommission Gerichte beschäftigt sich in regelmässigen Abständen mit den Evaluationsverfahren, mit den Systemen der obersten Gerichte, mit der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter, mit der Qualität, mit der Leistungsfähigkeit und mit anderem und gibt den entsprechenden Kommissionen dann Empfehlungen ab. Sie sehen also, das System der Gerichte in der Schweiz wird fortlaufend überprüft.

Für diese Überprüfungen hilft uns auch die Aussensicht, so zum Beispiel der Bericht der Greco, einer Staatengruppe mit [PAGE 103] 50 Mitgliedern, welche zum Ziel hat, die Korruption europaweit zu bekämpfen. Sie bemängelt primär zwei Punkte in unserem Gerichtssystem. Sie kritisiert erstens die Mandatsabgabe der Richterinnen und Richter an die Parteien auf kommunaler, auf kantonaler und auf Bundesebene. Der zweite Punkt, den die Greco kritisiert, ist das Verfahren zur regelmässigen Wiederwahl aller Bundesrichterinnen und -richter. Diese Kritik müssen wir ernst nehmen.

Ich bin der Meinung, dass wir diese Defizite so rasch wie möglich beheben müssen. Die Mandatsabgabe müssen wir mit einer Parteienfinanzierung ersetzen, wie sie zum Beispiel auch Deutschland kennt. Die Wiederwahl können wir eliminieren, indem wir die Richterinnen und Richter auf zwölf Jahre fix wählen und auch die Amtszeit auf diese Dauer beschränken. Um diese Punkte zu ändern und um auch andere Defizite, zum Beispiel jene beim Amtsenthebungsverfahren, zu beseitigen, unterstützt die SP-Fraktion die Rückweisung und auch den Gegenentwurf.

Jetzt noch zur Initiative selbst: Ich habe mich, auch öffentlich, immer wieder positiv zu dieser Initiative geäussert. Ich unterstütze viele der Punkte, welche die Initiative beinhaltet, etwa die Abschaffung der Wiederwahl oder die Möglichkeit einer Amtsenthebung. Skeptisch bin ich hingegen gegenüber der Evaluation per Fachkommission und gegenüber dem Losverfahren. Auch die Mitglieder der Fachkommission werden eine politische Meinung haben. Diese wird aber wohl nicht bekannt sein, im Gegensatz zur politischen Ausrichtung der siebzehn Gerichtskommissionsmitglieder heute. Das heutige System ist in diesem Punkt somit transparenter als dasjenige der Justiz-Initiative. Kommt hinzu, dass mit dem vorgeschlagenen Losverfahren die Möglichkeit besteht, dass nicht die Beste oder der Beste zur Wahl vorgeschlagen wird, sondern nur die Nummer vier oder die Nummer fünf, welche zwar das Rüstzeug zur Bundesrichterin, zum Bundesrichter auch mitbringt, aber eben nur zweite Wahl ist. Auch das ist im heutigen System besser.

Aus diesen Gründen empfehle ich die Initiative zur Ablehnung und unterstütze die Minderheitsanträge, welche die guten Ideen der Initiative aufnehmen wollen. Wie gesagt, ich bin froh, dass es diese Initiative gibt, weil sie erstens mit neuen Modellen alte Diskussionen neu lanciert und damit womöglich Fortschritte erzielt. Zweitens mag ich auch, dass eine öffentliche Debatte über die Gewaltentrennung in unserem Land angestossen wird, welche sonst in dieser Form nie stattgefunden hätte. Für eine Demokratie ist das ein Glücksfall.