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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-03-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-03

Wortprotokoll

Herr Rieder und ich haben beide gezögert, aber Beat Rieder will offensichtlich nach mir sprechen; er weiss natürlich, dass das das bessere Ende ist für seine Taktik. Nichtsdestotrotz möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Ich lege auch meine Interessen offen: Ich bin in einem Beratungsverhältnis mit Selection Schwander, einem grösseren Schweizer Weinimporteur. Aber so oder so bitte ich Sie rein persönlich, diese Motion abzulehnen.

Wir haben vor etwa zwanzig Jahren diesen Markt geöffnet oder liberalisiert. Man kann deutlich machen, dass diese Liberalisierung oder diese marktwirtschaftliche Ordnung unserem Land in keiner Art und Weise geschadet hat. Die Qualität des Weines ist gestiegen, die Leute haben Freude am Schweizer Wein, gute Qualität wird nachgefragt.

Das angebliche Importproblem ist immer dann ein Problem, wenn man am Markt vorbei produziert. Ich sehe überhaupt kein systemisches Problem, wie das vorhin ausgeführt wurde - im Gegenteil, es gibt führende Produzenten, die eher das Problem haben, genügend Wein zu produzieren, weil es eben heute auch chic ist, eine hochstehende Auswahl guter Schweizer Weine zu präsentieren.

Eine solche Ordnung zeichnet sich doch dadurch aus, dass Produzenten, Händler und Konsumenten ihre Beziehungen frei gestalten. Gute Produzenten und gute Händler pflegen eine Partnerschaft. Es ist weder nötig noch hilfreich, dass der Staat in dieses Verhältnis hineinfunkt und regulatorisch tätig wird. Das ist aber das Ziel der vorliegenden Motion. Immer wenn der Staat in einem Markt solche Regulierungen macht, hat das Nebeneffekte in der ganzen Wertschöpfungskette. Die Verhältnisse werden letztlich zulasten des Weinhandels verschoben, indem man am Ende der Übung solche Inlandleistungen vorschreibt. Das wird diesen Markt stark beeinträchtigen. Es wird insbesondere die KMU in diesem Markt beeinträchtigen. Die grossen Importeure, Coop und Denner, haben ohnehin einen ansehnlichen Anteil Schweizer Wein in ihrem Sortiment. Aber die zahlreichen kleinen Händler haben ihre Strategie in den letzten Jahren im Vertrauen auf diese marktwirtschaftliche Ordnung aufgebaut. Sie haben dies im Vertrauen darauf getan, dass man keine solchen Eingriffe macht und nicht mehr diese alten Instrumente hervorholt, die ja alle einmal auf dem Tisch waren.

Versuche für solche Markteingriffe waren schon vor Corona aktuell. Der Bundesrat erwähnt in seiner Begründung auch die Motion Freysinger 12.3482, die mehr oder weniger die gleiche Stossrichtung hatte, die allerdings pointierter daherkam. Man kann durchaus sagen, dass diese Motion eigentlich nicht viel mit Covid-19 zu tun hat; sie ist eher alter Wein in neuen Schläuchen.

Ich bestreite aber nicht - das ist klar und da sind wir uns sicher einig -, dass die aktuelle Situation für viele Weinproduzenten schwierig ist. Trotzdem kann man jetzt nicht einfach eine Systemänderung machen. Eine angepasste, angemessene Massnahme haben wir getroffen: Wir haben 10 Millionen Franken zusätzlich als Marktentlastungsmassnahme für die Deklassierung von AOC-Wein beschlossen. Ich muss Ihnen auch im Sinne der anderen Elemente der Wertschöpfungskette sagen, dass auch Weinhändler ein Problem haben, insbesondere diejenigen, die stark auf die Gastronomie ausgerichtet sind. Es sind nicht alle gleichermassen betroffen, aber selbstverständlich haben zahlreiche Weinhändler grosse Probleme aufgrund der Corona-Krise.

Die in der Motion geforderten Markteingriffe lehnt der Bundesrat zu Recht ab. Wenn wir heute Ja sagen zu diesen Veränderungen, dann ist für mich klar, dass das auch nach Corona weiter anhalten wird. Es wird dann ganz sicher der Ruf kommen, an dieser Inlandleistung festzuhalten. Die Märkte werden sich wieder normalisieren, und jeder Produzent, jede Produzentin muss letztlich selber überlegen, in welcher Menge, in welcher Qualität und in welchem Preissegment er oder sie sich positionieren will.

Die Motion wird hingegen Fehlallokationen begünstigen, davon bin ich felsenfest überzeugt. Menge, Qualität und Preis kommen durcheinander. Letztlich - und das muss man auch deutlich sagen - unterstützt das Marktteilnehmer, die eben ein Problem haben, die am Markt vorbei produzieren und diese Positionierung vielleicht nicht optimal vorgenommen haben. Es kann aber nicht die Aufgabe des Staates sein, hier in dieses Verhältnis einzugreifen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das alles auch nicht im Interesse eines zukunftsgerichteten, qualitätsorientierten Schweizer Weinbaus ist. Aus meiner Sicht können wir das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Die Fixierung auf die Menge anstatt auf die Qualität - und das ist letztlich hier der Fall - ist der falsche Weg.

Ich muss Ihnen sagen, dass das auch viele Weinproduzenten so sehen. Die Haltung der Produzenten ist bei dieser Motion in keiner Weise konsolidiert oder breit abgestützt. Ich hatte die Gelegenheit, sowohl mit dem aktuellen als auch mit dem ehemaligen Präsidenten des Branchenverbands Deutschschweizer Wein zu sprechen. Sie haben beide klar gesagt, sie wollten diesen Weg nicht mehr gehen; sie lehnen das ab. Ich kann das jetzt auch als Vertreter eines Deutschschweizer Weinkantons sagen: Ja, vor zwanzig, dreissig Jahren waren unsere Weine mässig beliebt und auch mässig gut. Aber heute hat sich das verändert, gerade weil wir auch diese Marktordnung geschaffen haben. Auch in der französischen Schweiz gibt es namhafte Produzenten, die die Stossrichtung und den Inhalt dieser Motion nicht unterstützen.

Der Schweizer Wein hat die gleichen Marktchancen wie der ausländische Wein. Ich sehe keine fundamental ungleiche Ausgangslage, wie das in der Motion und jetzt auch in den mündlichen Ausführungen dargelegt wurde. Hingegen sehe ich - ich möchte das nochmals betonen -, dass es natürlich zu Wettbewerbsverzerrungen kommen wird, wenn wir diese Motion annehmen. Es wird zu Wettbewerbsverzerrungen kommen zwischen Produzenten, die dann Importkontingente beantragen können, und reinen Händlern, die eben nur sehr wenige Kontingente erhielten. Man muss sich bewusst sein, dass der Produzent die in der Motion geforderte Inlandleistung immer erbringen kann. Solche Massnahmen haben ja auch in der früheren Marktordnung zu problematischen Strukturen geführt. [PAGE 63]

Ich weise noch auf etwas hin, was in der bisherigen Diskussion noch nicht erwähnt wurde: Solche Markteingriffe, und auch das zeigt die Vergangenheit, müssen schlussendlich überwacht und kontrolliert werden. Das wird eine unverhältnismässige Administration nach sich ziehen. Die Eingriffe werden wenig Wirkung im Markt, einen tendenziell negativen Einfluss auf die Qualität und insbesondere negative Auswirkungen auf die 3400 Weinimporteure haben. Es gibt zahlreiche Weinimporteure; es sind nicht einfach ein paar wenige.

Aus meiner Sicht bringt diese Motion punkto Zukunftsgestaltung des Schweizer Weinbaus nichts. Im Gegenteil: Sie ist hinderlich, sie ist der Qualität abträglich, und ich glaube, diese Instrumente, die in der Motion gefordert werden, sollten in der Schweizer Weinbaupolitik nicht wieder Einzug halten.

Die Forderung der Motion tönt auf den ersten Blick relativ harmlos. Aber sie verschlechtert die Qualitätsstrategie des Schweizer Weins, und sie tangiert die Händler ganz negativ, insbesondere - ich wiederhole das - die KMU unter den Händlern. Es ist in etwa dasselbe, wie wenn Hotelleriesuisse eine staatliche Regulierung verlangen würde, wonach man zuerst zwei Tage Ferien in der Schweiz buchen muss, bevor man ins Ausland geht. Da werden alle von uns sagen: Ferien in der Schweiz sind super - aber sicher soll das der Staat nicht regulieren oder vorschreiben.

Genau gleich ist es auch beim Wein. Die Entwicklung des Schweizer Weins ist hervorragend. Ich bin überzeugt, er wird sich auch in Zukunft behaupten, er braucht solche Staatskrücken nicht. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat und das Parlament weiterhin im Bereich Vermarktung, Ausbildung und Forschung die erforderlichen Mittel bereitstellen und so für gute Rahmenbedingungen sorgen werden. Es sollen aber Rahmenbedingungen sein, die eben nicht Markt- und Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen und so letztlich eine negative Wirkung punkto Qualität haben.

Ich bitte Sie darum, diese Motion abzulehnen.