Brunner Thomas · Nationalrat · 2021-03-03
Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Ich berichte aus Ihrer Kommission zum Geschäft mit dem schönen Namen BGCITES. Es geht um ein Update von Artenschutzbestimmungen, wobei an sich bekannt ist, dass Artenschutz primär Schutz von Lebensräumen sein muss, und genau da hapert es ja massiv - nicht nur in der Schweiz. Seit über einem Jahr kämpfen wir weltweit mit den Folgen einer Zoonose. In Europa sprechen wir von der schwersten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Ursachenbekämpfung wäre also Biotopschutz, denn die Häufigkeit oder Wahrscheinlichkeit eines Wirtewechsels ist beeinflussbar. Da offenbar weltweit das Gegenteil der Fall ist, müssten wir wenigstens aus Erfahrung schlau werden und versuchen, vorausschauende Schadensminimierung zu machen. Da haben wir sicher noch Potenzial.
Allerdings geht es bei dieser Vorlage nicht um diese Form von Artenschutz, sondern es geht um den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen, konkret um die Umsetzung eines entsprechenden internationalen Übereinkommens; es nennt sich Cites. Der Bundesrat respektive die Verwaltung hat auftragsgemäss griffigere Bestimmungen und Verbesserungen erarbeitet. Der Ständerat hat der Vorlage bereits zugestimmt, Ihre Kommission ebenfalls, wobei mehrere Änderungsanträge diskutiert wurden. Zwei davon verblieben als Minderheitsanträge auf der Fahne, und Sie werden heute darüber entscheiden.
Beim Antrag der Minderheit Schneider Meret zu Artikel 9 Absatz 1bis geht es um eine neue Bestimmung, gemäss welcher Einfuhrverbote auch bei tierquälerischem Umgang möglich sein sollen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, mit der Begründung, dass der Bundesrat diese Ermächtigung mit Artikel 14 des Tierschutzgesetzes bereits hat. Es ist an sich ein richtiges Anliegen, aber das falsche Mittel. Es wäre ein Vollzugsthema und nicht ein Thema der Legiferierung.
Der zweite Minderheitsantrag, jener der Minderheit Atici, betrifft Artikel 24 Absatz 3. Die Minderheit Atici möchte, dass die Einsprachefrist nicht von 10 auf 30 Tage verlängert wird. Auch hier folgt die Kommissionsmehrheit der ständerätlichen Version. Die Kommission fasste ihren Beschluss mit 13 zu 10 Stimmen. Das Argument dafür ist im Wesentlichen die Wahrung der Rechtsgleichheit, denn formal, je nachdem, ob eine Beschwerde oder Einsprache das Mittel ist, wäre die Frist ohne die beantragte Änderung für die beiden Mittel unterschiedlich, obschon es eigentlich das Gleiche ist. Ausserdem zeigt die Praxis, dass der Zeitbedarf für die Beschaffung von Dokumenten aus dem Ausland häufig grösser als 10 Tage ist.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen also Eintreten auf die Vorlage, in diesem Fall wurde der Entscheid sogar einstimmig gefällt. Sie empfiehlt mit einem Stimmenverhältnis von 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen Zustimmung, dies möglichst unverändert in der Version von Bundesrat und Ständerat.