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Humbel Ruth · Nationalrat · 2021-03-03

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-03

Wortprotokoll

Beim indirekten Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative haben wir noch zwei Differenzen: die eine in Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, die andere in Artikel 25a Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.

In Artikel 6 im 3. Abschnitt, "Ausbildungsbeiträge", geht es um eine Kann- oder eine Muss-Formulierung: Sollen die Kantone dazu verpflichtet werden, Personen, die in ihrem Kantonsgebiet wohnen, zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsbeiträge zu gewähren, damit sie eine Pflegeausbildung auf Stufe HF oder FH absolvieren können? Oder sollen die Kantone das freiwillig tun können?

Während sowohl der Ständerat wie auch der Bundesrat eine Kann-Formulierung vorsehen, hält Ihre SGK mehrheitlich an einer verpflichtenden Formulierung fest. Die SGK möchte auch jenen Frauen und Männern eine Ausbildung im Pflegebereich ermöglichen, die es sich nicht leisten können, eine HF- oder FH-Pflegeausbildung zu absolvieren. Es geht da insbesondere um motivierte Berufsumsteigerinnen oder -umsteiger, die mit einem Lehrlingslohn nicht überleben können.

Zur Erinnerung: Das Gesundheits- wie auch das Bildungswesen sind Sache der Kantone. Genügend Gesundheitspersonal auszubilden, gehört daher zu den Kernaufgaben der Kantone. Wegen des drohenden Mangels an Pflegefachpersonen wird dieses wichtige Anliegen, genügend Pflegepersonal auszubilden, zur Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Die SGK ist daher mehrheitlich der Meinung, dass die Kantone im Gegenzug bei den Ausbildungsbeiträgen mit einer verbindlichen Formulierung stärker in die Pflicht genommen werden können.

Wie Sie dem Bundesbeschluss 2 entnehmen können, würde der Bund gemäss Fassung der nationalrätlichen Kommission in den nächsten acht Jahren 469 Millionen Franken in die Ausbildung der Pflegefachpersonen investieren. Nach der Fassung von Bundesrat und Ständerat wären es 369 Millionen Franken.

Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung an der nationalrätlichen Fassung festgehalten.

Bei der zweiten Differenz geht es darum, den Pflegefachpersonen den Direktzugang zur Krankenversicherung bzw. ein eigenständiges Handeln und Abrechnen zu ermöglichen. Das ist ein zentrales Anliegen des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen auch hier Festhalten.

Wir haben schon verschiedentlich die Frage diskutiert, ob dies zu einer Mengenausweitung und Kostensteigerung führen könnte. Gegen eine Mengenausweitung mit Kostenfolgen spricht die Tatsache, dass wir nicht zu viel, sondern im Gegenteil eher zu wenig Pflegepersonal haben. Zudem ist davon auszugehen, dass durch einen Direktzugang von Pflegefachpersonen die Zahl der Arztbesuche reduziert und in der Folge Arztkosten vermindert werden können, weil das Erfordernis eines Arztzeugnisses in gewissen Bereichen der Pflege wegfallen würde.

Es geht gemäss Artikel 25a Absatz 3 KVG um Leistungen, welche direkt von Pflegefachpersonen erbracht werden. Der Bundesrat soll Leistungen bezeichnen, welche ohne Auftrag eines Arztes durch die Pflegefachperson erbracht werden können. Pflegefachpersonen selber haben gemäss dieser Bestimmung keine Verordnungskompetenz.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten.

Zusammenfassend bitte ich Sie also, bei beiden Differenzen der Kommissionsmehrheit zu folgen.