Lexipedia

Atici Mustafa · Nationalrat · 2021-03-03

Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) begrüssen wir. Das BGCITES ist ein wesentliches Instrument zum Schutz bedrohter Arten bzw. von Arten, die einer zunehmenden Bedrohung ausgesetzt sind. Als Depositarstaat des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Cites) hat die Schweiz eine besondere Verantwortung inne und muss die Anforderungen des Übereinkommens bestmöglich umsetzen.

Gemäss Schätzungen der UNO setzt der illegale Artenhandel jährlich bis zu 23 Milliarden Dollar um und ist nach dem Drogen- und dem Waffenhandel der drittlukrativste. Er spielt sich nicht nur in fernen Ländern ab, wie viele glauben. Neben Rhinozeroshörnern und Elfenbein gehören Tigerprodukte auch in Europa zu den begehrtesten Schmuggelgütern.

Das Ziel der Überarbeitung ist es, die im BGCITES vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen zu verschärfen, wie dies im Cites vorgesehen ist. Vorsätzliche Straftaten werden in Zukunft als Ordnungswidrigkeiten und nicht mehr als Übertretungen angesehen. Bei Straftaten, die gewerbsmässig oder als Mitglied einer Bande begangen werden, handelt es sich neu um Verbrechen und somit um Vortaten zur Geldwäscherei. Das Gesetz wird durch diese Überarbeitung zudem weiter verbessert und aktualisiert; so in Bezug auf die Zuständigkeit für den Erlass von Einfuhrverboten, die Informationspflicht für Personen, die Exemplare geschützter Arten öffentlich zum Verkauf anbieten, und betreffend die Verpflichtung für Zuchtbetriebe, ein Register zu führen. Vorgesehen ist ferner eine Vereinfachung des Kontrollverfahrens durch die mit diesen Aufgaben betrauten Stellen.

Den Minderheitsantrag Schneider Meret unterstützen wir.

Ich komme zu meinem Minderheitsantrag. Wie ich vorhin erwähnt habe, bringt dieses Gesetz in vielen Bereichen grosse Vorteile für den Schutz von Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Aber mit einer Änderung in Artikel 24, der Verlängerung der Einsprachefrist von heute 10 auf in Zukunft 30 Tage, wird das Gegenteil dessen bewirkt, was das Gesetz will. Es gibt viele Gründe, warum wir diese Änderung ablehnen sollten. Ich habe mich über diese Frist auch mit Veterinärämtern unterhalten. Tatsächlich profitiert von dieser neuen Einsprachefrist von 30 Tagen niemand.

1.[NB]Es kostet mehr. Die Veterinärämter sind für die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere verantwortlich, ebenso für deren Pflege. Die Verlängerung der Einsprachefrist von 10 auf 30 Tage bringt im Vollzug üblicherweise Mehrkosten für diese Ämter mit sich. Lebende Tiere werden eingezogen und müssen dann entsprechend lange versorgt werden. Die Kosten trägt die vollziehende Behörde.

2.[NB]Mit diesem Gesetz wollen wir bedrohte Tierarten, die einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt sind, schützen. Das heisst, es geht auch um Tiere, die betreut werden müssen. Eine geeignete Unterbringung dieser Tiere ist nicht immer einfach zu bewerkstelligen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist da für das Wohl des Tieres hinderlich. Dem Tierwohl ist eine solche lange Unterbringung von maximal 30 Tagen nicht förderlich. Sie schadet dem Tier.

3.[NB]Es ist auch nicht nachvollziehbar, wenn ein Importeur von artengeschützten Tieren oder Pflanzen eine so lange Einsprachefrist erhält. Im Normalfall hat er ein grosses Interesse, dass sich der Vollzug nicht unnötig in die Länge zieht. Die Verlängerung der Einsprachefrist hilft einem raschen Vollzug nicht. Sie hilft den eingezogenen lebenden Tieren nicht, und sie bringt dem Importeur nur eine Verlängerung des Verfahrens.

Das Ziel des BGCITES ist ja, dass die Hürden für den Erwerb von artengeschützten Tieren oder Pflanzen möglichst hoch sind, damit der Handel mit ihnen nicht attraktiv ist. Daher ist eine Einsprachefrist von 10 Tagen eine stärker erschwerende Hürde als eine Einsprachefrist von 30 Tagen.

Aus all diesen Gründen stelle ich den Minderheitsantrag, die Einsprachefrist bei 10 Tagen zu belassen. Ich würde mich über Ihre Unterstützung freuen.

Atici Mustafa · Nationalrat · 2021-03-03 | Lexipedia | Lexipedia