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Eymann Christoph · Nationalrat · 2021-03-04

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-04

Wortprotokoll

Wir haben es ja hier nicht mit einem Thema zu tun, das für diese wichtige Hochschule von existenzieller Bedeutung ist. Es sind eigentlich formelle Anliegen, die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle angeregt worden sind: Sollen die ETH und die Forschungsanstalten ein Beschwerderecht gegen Entscheide des Rates haben oder nicht? Bundesrat und Ständerat wollen dies nicht, der Nationalrat aber schon. Die Fraktion der FDP-Liberalen spricht sich für ein Beschwerderecht aus. Es wäre atypisch, wenn Entscheide des ETH-Rates eine andere Qualität hätten als Beschlüsse anderer Verwaltungseinheiten. Die Unanfechtbarkeit des ETH-Rates wirkt umso befremdlicher, weil dieses Gremium in jüngerer Vergangenheit bei Problemlösungen nicht immer eine überzeugende Rolle gespielt hat.

Die zweite Differenz besteht deshalb, weil Uneinigkeit besteht, ob der Bundesrat oder der ETH-Rat die interne Beschwerdekommission wählen soll. Dieses Thema kann man leidenschaftslos angehen. Es fragt sich, ob der Bundesrat sich mit solchen Geschäften befassen soll. Es spricht aus unserer Sicht mehr für die Zuteilung dieser Kompetenz an den ETH-Rat.

So sehen wir es auch bei der dritten Differenz, der Kompetenzzuteilung. Es geht da um den Erlass der Geschäftsordnung. Auch hier sind wir für die Mehrheit.

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

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