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Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-03-04

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-04

Wortprotokoll

Der Antrag meiner Minderheit zu Absatz 1bis geht auf einen ursprünglichen Antrag im Rahmen des Mitberichtverfahrens in der Finanzkommission zurück. Dort wurde ein Antrag gestellt, die Umsatzeinbussengrenze generell auf 75 Prozent festzulegen. Der Antrag ist dann mit 7 zu 5 Stimmen unterlegen. Im Rahmen der Randgespräche hat man gesagt, dass es mit dieser apodiktischen Erhöhung der Grenze ein bisschen schwierig werde und man schauen solle, ob man irgendwie eine Kompromissvariante finden könne. Selbst Bundesrat Maurer hat gesagt, er kenne die Problematik, er werde auch mit Briefen, Gesuchen und Hilfeschreien eingedeckt und überlege sich das auch.

Es scheint mir unmöglich, hier im Rahmen einer Gesetzesdiskussion eine Lösung zu finden. Deshalb beantragt meine Minderheit, dass der Bundesrat diese Grenze in gewissen Fällen anpassen kann. Ich mache ein ganz kurzes Beispiel dafür, was ich mit "gewissen Fällen" meine: Meine Bäckerei, in der ich das Brot kaufe, betreibt daneben noch ein Café. Brot kann man weiterhin einkaufen, Kaffee kann man dort nicht mehr trinken. Der Betrieb wird also eine Umsatzeinbusse haben. Ich kenne seine Zahlen nicht. Es könnte aber sein, dass er genau unter diese 40 Prozent fällt, damit also keinen Anspruch hätte, weil er nicht geschlossen ist, genau dieser fehlende Umsatz ihm aber den Hals brechen könnte.

Für solche speziellen Fälle soll der Bundesrat Möglichkeiten schaffen oder mindestens den Kantonen Möglichkeiten geben, entsprechend agieren zu können. Das ist die Idee hinter diesem Antrag. Ich glaube nicht, dass das irgendeine Gesuchsflut auslösen würde. Wir könnten damit aber unseren übergeordneten Zielsetzungen - keine Konkurse, keine Arbeitsplatzverluste, niemanden vergessen - wahrscheinlich besser folgen.

Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.