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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-03-04

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04

Wortprotokoll

Je me permets de me concentrer sur une des raisons principales qui explique la position de la commission. C'est la suivante.

En ce qui concerne les domaines de la formation continue et de l'admission, la commission renvoie aux compétences des cantons. En juin 2020, le Parlement a adopté la modification de la loi sur l'assurance-maladie relative à l'admission des fournisseurs de prestations. Etant donné que les cantons peuvent désormais fixer des nombres maximaux, ils devraient pouvoir mieux gérer la répartition des médecins dans les différentes régions et les divers domaines de spécialité. Il s'agit dès lors, aux yeux de la commission, d'attendre que cette modification législative déploie ses effets.

Enfin, s'agissant de l'admission des fournisseurs de prestations, la commission souligne que c'est souvent le nombre trop important de médecins qui fait l'objet de discussions, et non leur pénurie.

C'est pourquoi, la commission vous propose de rejeter la motion.

Die Gründe der Mehrheit für die Ablehnung der Motion kann man wie folgt zusammenfassen: Es gibt im Bereich der Förderung der Ausbildung der Ärzte mehrere Massnahmen, die auf Bundesebene bereits gestartet worden sind. Es gilt, deren Resultate abzuwarten. Namentlich zu nennen ist das, was wir in der BFI-Botschaft 2017-2020 festgehalten haben: Das ist das Sonderprogramm zur Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin. Damit soll die Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Ärzte und Ärztinnen nachhaltig erhöht werden. Das Problem hierbei oder vielmehr der Hauptfaktor ist die Tatsache, dass die Ausbildung bis zum effektiven Titel für die Ärztinnen und Ärzte sechs plus sechs Jahre dauert. Das macht zwölf Jahre. Deshalb liegt es auf [PAGE 168] der Hand, auch bei diesem Sonderprogramm zu warten, bis die entsprechenden Resultate vorliegen. Weil das Programm erst vor einigen Jahren gestartet wurde, gilt es eben, die Zeitspanne von sechs plus sechs Jahren abzuwarten.

Die Kommission hat in ihrer Debatte auch festgestellt, dass andere Zulassungsverfahren zum Medizinstudium gemäss Auswertungen, die man früher gemacht hat, nicht zum Ziel führen. Bei den Bereichen Weiterbildung und Zulassung ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Hauptkompetenz hier nach wie vor bei den Kantonen liegt. Das Parlament hat im Juni 2020 eine Änderung des KVG beschlossen. Es ging um die Zulassung von Leistungserbringern. Indem die Kantone nun diese Höchstzahlen festlegen können, können sie auch die Steuerung bezüglich der Spezialitäten und bezüglich der Regionen besser an die Hand nehmen.

Wenn man diese Debatten verfolgt - und das war auch eine Überlegung der Kommissionsmehrheit -, sieht man, dass wir vor noch nicht allzu langer Zeit hier über zu viele Ärzte und eben über eine Beschränkung der Zulassung gesprochen haben. Hier sprechen wir jetzt von einer Erhöhung der Zahl von Ärztinnen und Ärzten. Deshalb lohnt es sich hier wirklich, vorderhand - vorderhand! - auf Massnahmen des Bundes zu verzichten. Der Vorstoss ist übrigens auch eher im Sinne eines Postulates formuliert. Die konkreten Vorschläge müssten ja dann noch kommen. Aber die konkreten Massnahmen sind bereits am Laufen.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen.

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