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Walti Beat · Nationalrat · 2021-03-04

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-04

Wortprotokoll

Der Ständerat hat bei dieser Vorlage im Grundsatz, anders als vom Bundesrat beantragt, die verunglückte Methodik der Initiative und auch des nationalrätlichen Gegenvorschlages übernommen. Er hat das umstrittene Konzept der relativen Marktmacht im gleichen Artikel wie die marktbeherrschende Stellung von Unternehmen geregelt, dies mit wenigen Ausnahmen wie im Bereich der Sanktionsdrohungen. Das heisst, dass nicht nur das Funktionieren des Wettbewerbs geschützt wird, also nicht nur - was eigentlich der Regelungsgegenstand des Kartellgesetzes ist - der sogenannte Behinderungsmissbrauch verhindert werden soll, sondern eben auch der Ausbeutungsmissbrauch adressiert wird, also die Angemessenheit von Preisen oder des Verhältnisses von Preis und Leistung.

Das führt dazu, dass in Fällen von relativer Marktmacht, wie es neu dann heisst, dem richterlichen Ermessen bei der Überprüfung von Wirtschaftsbeziehungen Tür und Tor geöffnet wird. Damit entsteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Hauptkritik an dieser Vorlage ist, dass das Feld für taktische Manöver aller Marktteilnehmer weit aufgemacht wird. Das schafft eben Rechtsunsicherheit und hat unabsehbare Folgen für alle Marktteilnehmer. Ich kann Ihnen garantieren, dass eine solche Unsicherheit sicher nicht, anders als es häufig insinuiert wird, KMU-freundlich ist.

Nun hat der Ständerat immerhin zwei Differenzen im Bereich der Reimporte und beim Geoblocking geschaffen. Bei den Reimporten geht es, kurz gesagt, darum, den Schweizer Unternehmen eine Dumpingmöglichkeit und die Möglichkeit einer Preisdifferenzierung zulasten von Schweizer Kunden zu schaffen, die ausländische Anbieter nicht haben sollen. Das tönt im ersten Moment gut. Es ist aber auch mit zahlreichen Vollzugsschwierigkeiten behaftet, beispielsweise bezüglich der Frage, was denn ein Schweizer Unternehmen ist, das dieses Reimportprivileg beanspruchen kann. Wie viel Wertschöpfung in der Schweiz braucht es, damit diese Klausel greift? All diese Praktikabilitätsfragen sind adressiert, aber nicht gelöst.

Damit empfehle ich Ihnen, den ständerätlichen Beschluss respektive die Minderheit Burgherr zu unterstützen und diese Reimportklausel aus der Vorlage zu streichen.

Das Gleiche empfehle ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion bezüglich der Geoblocking-Passage. Natürlich ist es für Konsumentinnen und Konsumenten, auch für Unternehmen ärgerlich, wenn man auf eine andere Webseite mit speziellen Preisen umgeleitet wird. Der Minderheitssprecher hat aber richtig ausgeführt, dass man dieses Problem mit sehr überschaubarem Aufwand eben auch erledigen kann.

Hauptgrund für die Ablehnung ist für uns aber, dass hier eine Ungleichbehandlung von Schweizer Anbietern gegenüber ausländischen Unternehmen eingeführt wird, welche mit dieser Klausel, diesem Verbot von Geoblocking, nicht erreicht werden können, weil diese Bestimmung nicht durchsetzbar ist. Es ist auch unbehelflich, den Katalog der Ausnahmebestimmungen der EU-Richtlinie ins Gesetz zu übernehmen, weil das Geschehen sich hier eben nicht im gleichen Markt abspielt und deshalb für internationale Sachverhalte eine untaugliche Massgabe bleibt. Letztlich ist das Problem des Geoblockings auch nicht wirklich ein Thema, welches das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betrifft - das haben wir schon in der ersten Runde der Beratung besprochen.

Ich empfehle Ihnen deshalb, den Minderheiten Burgherr zu folgen und sowohl die Reimportklausel als auch die Geoblocking-Passage aus der Vorlage zu streichen.