Müller Leo · Nationalrat · 2021-03-04
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, in der Vorlage 19.475 bei Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes meiner Minderheit zu folgen und somit der Lösung des Ständerates zuzustimmen.
Dieser Artikel ist so oder so ein Fremdkörper in dieser Vorlage. Der Titel der parlamentarischen Initiative heisst "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren". Diese Vorlage wurde dann im Laufe der Zeit mit anderen Elementen ergänzt, so auch mit den Massnahmen zur Nährstoffreduktion respektive mit der Deklarationspflicht. Gemäss diesem Artikel sollen die Nährstofflieferungen offengelegt werden. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Bei den Pestiziden hat man es geschafft, dass alle Bereiche mit einbezogen werden. Aber hier bei den Nährstoffen sollen nur die Landwirtschaftsbetriebe mit einbezogen werden, während also alle anderen - die Gemeinden, Schulen, Sportvereine, Golfclubs, Private usw. - nicht eingeschlossen sind. Wenn Sie hier schon eine Nährstoffreduktion wollen, müssen Sie alle mit einbeziehen, um das Ziel überhaupt erreichen zu können.
Der Ständerat hat hier einen Kompromiss gesucht. Dann hat er gestern diese Lösung gefunden. Allerdings hat dann die Verwaltung gestern Nachmittag von sich aus einen weiteren Vorschlag ausgearbeitet und ein Kommissionsmitglied gesucht, das diesen Vorschlag aufnehmen würde. Das ist nicht erfolgt. Wir haben heute Morgen um 07.15 Uhr diesen Vorschlag erhalten und hätten dann innert kurzer Zeit entscheiden sollen, ob das eine gute Lösung wäre oder nicht. So kann eine seriöse Gesetzgebung nicht erfolgen.
Ich bitte Sie auch aus diesem Grund, hier dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Die Version des Ständerates sieht vor, dass die Düngerlieferungen deklariert werden müssen, nicht aber die Futterlieferungen. Warum geht das mit den Futterlieferungen nicht, wie das angedacht ist? Nicht geregelt ist, wenn z. B. ein Landwirt zwei, drei Heu-, Silo- oder Strohballen an einen Pferde- oder Schafhalter liefert, der kein Landwirt ist. Wie wird das dann deklariert? Oder was ist angedacht, wenn ein Landwirt Nebenprodukte von einer Bäckerei, von einer Mosterei usw. bezieht? Es ist keine Lösung vorhanden, wie das gemacht werden soll.
Ein weiterer Grund: Es wird ja die Zusammenarbeit unter Landwirtschaftsbetrieben gefördert bzw. immer appelliert, dass eine vermehrte Zusammenarbeit erfolgen soll. Wenn jetzt aber Landwirte einem Nachbarn die Sommer- oder Herbstweide zur Abweidung überlassen, kann man das Futter nicht wägen und weiss auch nicht, wie viel der Nachbar mit seinen Rindern dort an Raufutter bezogen hat. All das ist nicht geregelt. Das Ganze wurde so nicht vernehmlasst. Es geht wirklich nicht, hier etwas ins Gesetz zu schreiben, das nicht breiter abgestützt ist.
Deshalb bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Noch ein letztes Argument: Wir sprechen immer davon, dass die Administrativlast gesenkt werden soll. Wir haben heute in der schweizerischen Landwirtschaft schon einen sehr hohen Stand an Planwirtschaft erreicht. Nur als Nebenbemerkung: Andere Staaten sind mit Planwirtschaften gescheitert. Wenn wir jetzt auch noch die Meldepflicht für Futtermittellieferungen einführen, setzen wir noch einen drauf: Alles muss deklariert werden, ohne dass genau abgeklärt ist, wie das gehen soll.
Das sind die Argumente, warum Sie dem Beschluss des Ständerates bzw. meiner Minderheit zustimmen sollen. Sie werden es noch hören: In der Kommission wurde der nationalrätlichen Version nur mit 11 zu 2 Stimmen bei 13 Enthaltungen zugestimmt.