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preparatory:AB 277882

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Die Minderheit Mettler beantragt Ihnen die Verlängerung der Geltungsdauer für Erwerbsersatz analog zur Kurzarbeit und zu den anderen Massnahmen des Covid-19-Gesetzes.

Ich bin erstaunt, dass die Kommissionsmehrheit für ihre Ablehnung mit Kosten argumentiert hat. Da beisst sich ja jetzt wirklich die Schlange in den Schwanz. Jemand hat dann Anspruch auf Erwerbsersatz, wenn die Einbussen der Geschäftstätigkeit aufgrund von Covid-19-Massnahmen so gross sind, dass das Überleben gefährdet ist, also dann, wenn die Pandemie noch weiter andauert. Wenn die Pandemie vorbei ist, dann kostet diese Verlängerung keinen zusätzlichen Rappen. Jetzt will die Kommissionsmehrheit die rezessionsdämpfenden Massnahmen seitens des Staates nicht der Dauer der Pandemie anpassen, sondern fix bis Ende Juni 2021 beschränkt lassen. Die grünliberale Fraktion hat die Befristung bis Ende Juni 2021 im vergangenen September auch noch unterstützt, aber natürlich unter der Voraussetzung, dass die Pandemie bis dahin überstanden sein würde.

Es macht nun aber wirklich keinen Sinn, wenn die Mitglieder der Kommission für Wirtschaft und Abgaben das Ende der Pandemie beschliessen. Das Virus wird sich nicht an diesen Beschluss halten. Selbstverständlich muss die Gültigkeit des Erwerbsersatzes, analog zur Kurzarbeit und zu den anderen Massnahmen des Covid-19-Gesetzes, grundsätzlich der Gültigkeitsdauer des Gesetzes angepasst sein. Und noch einmal, damit es klar ist: Es kommt nur dann zu mehr Kosten, wenn die Pandemie nicht zu Ende ist. Wenn sie zu Ende ist, dann kostet diese Verlängerung der Gültigkeitsdauer keinen einzigen zusätzlichen Rappen.

Ich bitte Sie, der Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 15 bis Ende Jahr zuzustimmen und bei Ziffer II Absatz 12 die Minderheit Mettler zu unterstützen.