Lexipedia

AB 277899

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

In diesem Block gibt es ein wenig eine Tour d'Horizon über alle möglichen Covid-Betroffenheiten.

Die grünliberale Fraktion unterstützt bei Artikel 8f die Minderheit Müller Leo. Die Mehrheit will hier Artikel 2 Absatz 2 der Lex Koller kurzfristig während zwei Jahren nach Beendigung der besonderen Lage ausser Kraft setzen. Damit würde eine zusätzliche Bewilligungspflicht für Betriebsliegenschaften eingeführt. Dieser taktische Winkelzug entspricht nicht einer sauberen Gesetzgebung. Er ist schädlich für die Wirtschaft, die Innovation und die Arbeitsplätze in der Schweiz. Solche Anpassungen müssen über den ordentlichen Gesetzgebungsprozess gemacht werden. Bitte unterstützen Sie hier die Minderheit Müller Leo.

In den Artikeln 11, 11a, 21 Absatz 10 und in Ziffer II Absatz 9 geht es um die Unterstützung der Kulturbranche, der Kulturschaffenden, der Freischaffenden im Kulturbereich. Die grünliberale Fraktion unterstützt hier überall die Mehrheit. Die Kultur ist von der Krise arg gebeutelt. Bisher wurden keine angemessenen Unterstützungen eingeführt. Die Gelder fliessen sehr, sehr zaghaft, auch in diesem Bereich. Deswegen ist es sicherlich notwendig, dass man hier nachbessert. Die Mehrheit der Kommission hat nun verstanden, dass da etwas gemacht werden muss, ist darauf eingegangen und hat auch verstanden, dass die Kultur eben spezielle Einkommensformen und Geschäftsmodelle hat, die auch einer spezifischen Handhabung der Unterstützung bedürfen. Das ist, glaube ich, jetzt gelungen.

Deshalb bitte ich Sie, hier überall der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d unterstützen wir die Minderheit I (Rytz Regula), damit das Bundesamt für Kommunikation die Zahlungen aus den Abgaben für Radio und Fernsehen an private Radio- und Fernsehunternehmen tätigt. Die Werbeeinnahmen sind sehr stark eingebrochen, und die privaten Radio- und Fernsehstationen haben diese Unterstützung nötig. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, wenn man das mit RTVG-Geldern macht und nicht mit Steuergeldern.

In Artikel 15 Absatz 1 unterstützen wir die Mehrheit. Hier geht es darum, dass Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung unterstützt werden, wenn bereits eine Umsatzeinbusse von 20 Prozent vorliegt und nicht erst bei 40 Prozent. Es geht hier also nicht um die Härtefallgelder mit Fixkosten, sondern um den Lohnersatz, welcher eben für Selbstständigerwerbende und Leute in arbeitgeberähnlicher Stellung separat geregelt ist. Es ist ganz wichtig, dass man dort eine Möglichkeit schafft. 40 Prozent Umsatzeinbusse ist einfach eine zu hohe Hürde, wenn man bedenkt, dass alle anderen Angestellten ohne diese Voraussetzungen sehr grosszügig über die Kurzarbeit unterstützt werden.

Bei Ziffer II Absatz 12 unterstützen wir die Minderheit und damit die Verlängerung der Geltungsdauer von Artikel 15 bis zum 31. Dezember 2021. Es ist so, dass diese Unterstützungsmassnahmen nur gebraucht werden, wenn tatsächlich eine Einschränkung vorliegt. Es macht daher keinen Sinn, dass wir diesen Artikel viel zu kurz befristen. Deshalb ist es nötig, ihn bis sicherlich Ende Jahr zu verlängern.

Bei Artikel 17c unterstützen wir die Mehrheit, um die Kindertagesstätten angemessen zu unterstützen, wie das auch der Bundesrat will und wie wir ihm das auch in Auftrag gegeben haben. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.