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Herzog Eva · Ständerat · 2021-03-08

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, ein schweizweites professionelles 24-Stunden-Beratungsangebot für Opfer von Gewalt und davon mitbetroffene Personen einzurichten. Das Angebot soll sowohl telefonisch wie auch online verfügbar sein oder schweizweit koordiniert werden, dies in Erfüllung von Artikel 24 der Istanbul-Konvention, welche die Schweiz unterzeichnet hat und die seit dem 1. April 2018 in Kraft ist. Das Angebot muss für alle Betroffenen leicht zugänglich sein und in der Bevölkerung breit bekannt gemacht werden.

Alle zwölf Ständerätinnen haben diese Motion unterzeichnet, und im Nationalrat wurden überparteilich gleichlautende Motionen eingereicht.

Die Corona-Krise hat die Notwendigkeit dieses Angebots deutlich gemacht. Schon im ersten Lockdown befürchteten die Fachleute steigende Zahlen von Fällen häuslicher Gewalt; inzwischen sind die Zahlen tatsächlich gestiegen. Die Menschen verbringen, in teilweise engen Verhältnissen, mehr Zeit zuhause, sei es wegen Homeoffice, Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit, und die wirtschaftliche Unsicherheit belastet die Beziehungen.

Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung ist im Januar dieses Jahres eine Publikation erschienen, welche eine Übersicht über die schweizweit bestehenden Beratungsangebote bei Gewalt gegen Frauen und bei häuslicher Gewalt bietet; hier sind Knaben und Männer auch mitgemeint. Die Studie macht deutlich, dass das Angebot in den einzelnen Kantonen und Regionen sehr unterschiedlich und sehr lückenhaft ist. Es zeigt sich, dass nur 28 Prozent der auf Gewalt spezialisierten Beratungsstellen rund um die Uhr und dass 47 Prozent nur zu Bürozeiten von Montag bis Freitag erreichbar sind. Keines der Rund-um-die-Uhr-Angebote deckt jedoch alle Formen von Gewalt und alle betroffenen Gruppen ab, wie es die Istanbul-Konvention fordert. Wir sehen also grosse Lücken ausserhalb der Bürozeiten und während des Wochenendes.

Die Publikation zeigt, dass einiges getan wird, dass aber innerhalb der Schweiz grosse Unterschiede bestehen und dass der Anteil von Rund-um-die-Uhr-Angeboten gerade bei gewaltspezifischer Beratung sehr tief ist.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion - dafür danke ich. Ich habe durchaus den Eindruck, dass das Thema häusliche Gewalt ernst genommen wird und dass der Wille zur Umsetzung der Istanbul-Konvention spürbar ist.

In seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion schreibt der Bundesrat nun, dass die Zuständigkeit für die Errichtung eines solchen Beratungsangebotes bei den Kantonen liege und dass er seine eigene Rolle als eine koordinierende sehe.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, ein schweizweites professionelles 24-Stunden-Beratungsangebot für Opfer von Gewalt und davon mitbetroffene Personen zu garantieren. Wie man es umsetzt, ist nicht fix definiert, auch wir haben es in der Motion bewusst offengelassen. Da das Angebot schweizweit sein muss, sehe ich die Rolle des Bundes aber schon so, dass sie sich nicht darin erschöpft, das bestehende Angebot zu koordinieren, sondern dass sie auch darin besteht, treibende Kraft zu sein, auf nachweislich vorhandene Lücken hinzuweisen und zu helfen, diese zu schliessen.

Die Corona-Krise hat die Notwendigkeit des Anliegens verdeutlicht. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat Anfang Jahr beschlossen, dass auch die Einführung einer zentralen Nummer noch einmal geprüft werden könnte, wie dies in anderen Ländern der Fall ist. Prioritär ist jedoch die 24-Stunden-Erreichbarkeit.

Über die konkrete Umsetzung sollen die Fachleute auf Bundes- und Kantonsebene entscheiden. Eine gute Koordination und gerade auch den Einbezug von bewährten Angeboten verschiedener Institutionen auf kantonaler Ebene halte ich für entscheidend, damit die Umsetzung gelingt.

Ich bitte Sie, unsere Motion anzunehmen. Es ist die Motion aller Ständerätinnen, Ihrer Kolleginnen.