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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-03-08

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu Artikel 1b zu unterstützen. Es geht hier um die Ausfallentschädigungen für die Kulturschaffenden.

In den Kantonen wurden in den letzten Monaten eigene Modelle entwickelt, um die Existenz der Kulturschaffenden zu sichern, denn sie sind von der Krise äusserst stark betroffen. Es gilt festzuhalten, dass weder das Zürcher Modell der Ausfallentschädigungen noch die Basler Variante, welche ohne Bundesmittel finanziert ist, einem Grundeinkommen entsprechen. Vielmehr verhält es sich so, dass zur administrativen Vereinfachung ein befristeter Pauschalbetrag angenommen wird, von dem allerdings alle noch vorhandenen Einnahmen jeglicher Natur, also Lohn aus Anstellung, Liegenschaftseinnahmen usw., abgezogen werden. Der Titel von Artikel 16, "Keine Bundesbeiträge für kantonale Grundeinkommen", ist also klar irreführend.

Der von der Mehrheit der WAK-N vorgeschlagene Passus, wonach ein detaillierter Nachweis der finanziellen Einbussen erforderlich ist, widerspricht zudem nicht nur den vorgeschlagenen Modellen dieser beiden Kantone, sondern auch der bisherigen Praxis in allen Kantonen, wonach die finanziellen Einbussen nur plausibilisiert werden müssen. Diese Praxis war eine Notwendigkeit aufgrund der Tatsache, dass die meisten Kulturschaffenden keine konkreten Absagen für Veranstaltungen mehr erbringen können, da seit letztem Frühling schlicht keine neuen Veranstaltungen mehr geplant werden. Eine Verschärfung diesbezüglich würde zu einem enorm vergrösserten administrativen Aufwand seitens der Kantone wie auch der Gesuchstellenden führen. Sie würde im schlimmsten Fall gar das bewährte System der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende wieder aufheben, nachdem das Parlament dieses erst im Dezember eingeführt hat.

Ich bitte Sie hier wirklich eindringlich, meiner Minderheit zu folgen.

Bei meiner zweiten Minderheit, zu Artikel 8c, geht es um die Festschreibung der Öffnung der Schiessstände am 22. März im Covid-19-Gesetz, die die Mehrheit der WAK-N beschlossen hat. Wir haben schon genug über den Unsinn debattiert, im Gesetz unabhängig von der Entwicklung der Pandemie ein verpflichtendes Öffnungsdatum festzulegen. Die Mehrheit der WAK hat nun Absatz für Absatz die Einrichtungen aufgelistet, die davon profitieren sollen - auch die Schiessstände haben noch einen separaten Passus erhalten. Damit hat sie sich tatsächlich selbst übertroffen und den Vogel abgeschossen. Nun bitte ich Sie, diesen Artikel abzuschiessen.

Bei meiner letzten Minderheit, zu Artikel 8e, geht es um kantonale Erleichterungen. Erinnern Sie sich an den Herbst, als einzelne Kantone die Restaurants und Läden schlossen, andere nicht und damit der Beizen- und Einkaufstourismus in den Kantonen begann, gefolgt vom Virustourismus? Es ging nicht lange, da wurde dieser Flickenteppich beklagt und eine einheitliche Lösung verlangt - auch von den Kantonen und von vielen Betroffenen. Diese reklamierten, dass es nicht sein könne, dass ihr Laden zu sein müsse, während derjenige ennet der Grenze, 500 Meter weiter, offen haben dürfe; dasselbe galt für die Beizen.

Die Kantone wollen auch jetzt keine solchen Ausnahmen. Die GDK schreibt in ihrer Stellungnahme vom 22. Februar zum nationalen Massnahmendispositiv: "Fast alle Kantone" - es gibt nur einen Kanton, der dagegen ist - "befürworten, dass die Öffnungen nach klaren Prinzipien erfolgen sollen und dass der Bund das Öffnungsregime, jeweils nach Konsultation der Kantone, einheitlich für die Schweiz oder bei Bedarf regional angepasst vornimmt." Das hat die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren in Absprache mit ihren Kantonsregierungen gefordert.

Jetzt will die Mehrheit der Kommission zurückkehren zum Kantönligeist, zum Föderalismus und damit zum Tourismus von Beiz zu Beiz bzw. von Kanton zu Kanton. Die Maskenpflichten gelten dann wieder unterschiedlich, und das Virus wird sich erneut ausbreiten.

Ich bitte Sie wirklich, einem solchen Flickenteppich den Riegel zu schieben und dem Minderheitsantrag auf Ablehnung zu folgen.

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