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Gysi Barbara · Nationalrat · 2021-03-08

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Es ist schon spät - und dennoch: Es geht um viel Geld. Es ist deshalb wichtig, dass wir auch dieses Geschäft noch mit der notwendigen Genauigkeit behandeln. Es geht um den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021.

Das Parlament hat bereits im Jahr 2020 umfassende Kredite zur Bewältigung der Covid-19-Krise gesprochen. Im Voranschlag 2021 wurden Ausgaben von 6,6 Milliarden Franken zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Am 11. und 18. Dezember 2020 verschärfte der Bundesrat die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Unter anderem mussten ab 22. Dezember 2020 Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schliessen. Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Ansteckungszahlen sowie der neuen und ansteckenderen Virusvarianten wurden die Schliessungen am 13. Januar 2021 verlängert und auf Läden mit Waren des nicht täglichen Bedarfs ausgeweitet.

Angesichts der Schliessungen sind weitere wirtschaftliche Abfederungsmassnahmen notwendig. Darum unterbreitet der Bundesrat eine Sonderbotschaft. Er beantragt uns mit dem Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 acht Nachtragskredite im Umfang von 14,3 Milliarden Franken für dieses Jahr und für weitere Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Das sind dann 20,9 Milliarden Franken für das laufende Jahr 2021. Die grössten Positionen sind: 6,3 Milliarden für die Erhöhung des Bundesbeitrages für die kantonalen Härtefallmassnahmen; 6 Milliarden Franken Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigungen; 989 Millionen für die Kosten für Corona-Tests und 940 Millionen für den Corona-Erwerbsersatz. 13[NB]207[NB]500[NB]000 Franken werden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Eine knappe Milliarde ist im ordentlichen Zahlungsbedarf.

Die Finanzkommission liess sich am 25. und 26. Februar sowie heute, am 8. März, von Bundesrat Maurer sowie den zuständigen Personen aus den verschiedenen Bundesämtern direkt informieren und konnte so die verschiedenen Kreditbegehren prüfen und vertiefen. Lassen Sie mich zu einigen Krediten kurz etwas ausführen. Die beiden grössten Kredite - wir haben natürlich schon vorhin bei der Covid-19-Gesetzgebung darüber gesprochen - fallen im WBF an, konkret im Staatssekretariat für Wirtschaft, im Konto 704. [PAGE 295]

Zum Ersten geht es um plus 6 Milliarden Franken bei der Position 704.A290.0105, "Covid: Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung": Die Kurzarbeitsentschädigung ist ein wirksames Instrument zum Erhalt der Arbeitsplätze. Aufgrund der Verlängerung der Massnahmen und Schliessungen wird auch im Jahr 2021 mit deutlich höheren Kosten für die Kurzarbeitsentschädigung gerechnet. Im Nachtrag zum Covid-19-Gesetz wird mit einer Änderung des AVIG die rechtliche Basis geschaffen. Damit können 6 Milliarden Franken unabhängig vom Schuldenstand der ALV fliessen, und es müssen keine höheren Lohnbeiträge von den Arbeitsleistenden und den Firmen verlangt werden.

Zum Zweiten, plus rund 6,3 Milliarden Franken bei der Position 704.A290.0132, "Covid: Kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen": Das Parlament hat die Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 18. Dezember 2020 erhöht. Damals waren 2,5 Milliarden Franken von Bund und Kantonen vorgesehen. Der Bundesanteil von 1,932 Milliarden ist im Voranschlag 2021 bereits eingestellt. Aufgrund der Hochrechnung von Bedarfsmeldungen und weil es eine Verlängerung von Einschränkungen für Unternehmen über Ende Februar 2021 hinaus gibt, soll der Gesamtbetrag auf insgesamt 10 Milliarden erhöht werden. Davon trägt der Bund total 8,2 Milliarden. So wird ein Nachtragskredit im Umfang von 6[NB]267[NB]500[NB]000 Franken notwendig.

Die total 10 Milliarden Franken für Härtefallmassnahmen sind in drei Pakete aufgeteilt. Die Finanzkommission hat über den Beschluss des Ständerates entschieden, den Anteil des Bundes für das Paket für die Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Millionen Franken auf 80 Prozent zu erhöhen. Die Kommission hat diesen Ständeratsbeschluss diskutiert. Sie nahm eine Abwägung der durchaus berechtigten Interessen der Kantone vor, dass ihr Anteil von 30 auf 20 Prozent reduziert wird. Die Finanzkommission Ihres Rates unterstützt aber, wie auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben und wie der Nationalrat vorhin in der Debatte beschlossen hat, den Antrag des Bundesrates, die Aufteilung auf 70 zu 30 Prozent festzulegen.

Ihre Finanzkommission hat sich heute vom Bundesrat informieren lassen, wie die Bereitstellung der zusätzlichen finanziellen Mittel, die es aufgrund des jetzigen Nachtrags zum Covid-19-Gesetz braucht, laufen soll - wir haben ja heute diverse Punkte beschlossen, die erleichterten Zugang zu Härtefallmassnahmen bedeuten, die Mehrkosten zur Folge haben. Der Bundesrat plant, auf die Sommersession hin einen weiteren Nachtragskredit zu unterbreiten. Wir von der Finanzkommission haben deshalb darauf verzichtet, heute irgendwelche kurzfristig formulierten Anträge dazu zu stellen.

Sechs Nachtragskredite betreffen das EDI. Beim Bundesamt für Gesundheit ist es die Position 316.A200.0001, "Funktionsaufwand (Globalbudget)", im Umfang von 84[NB]865[NB]100 Franken. Im BAG ist aufgrund der Pandemie ein erheblicher Mehrbedarf vorhanden. Die personellen Ressourcen müssen für die Krisenorganisation aufgestockt werden. Es braucht auch zusätzliche Sachausgaben. Dieser Punkt wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Es gibt dazu auch eine Minderheit.

Für die Position 316.A231.0213, "Beitrag Gesundheitsschutz und Prävention", wurde ein Nachtrag von 18[NB]143[NB]000 Franken beantragt. Auch hier gibt es pandemiebedingt einen grossen Mehraufwand, insbesondere auch für die Datenerhebung in Spitälern zur Unterstützung von Forschungsprojekten.

Bei der Position 316.A231.0410, "Covid: Bundesfinanzierung SARS-CoV-2-Tests", sind 989[NB]800[NB]000 Franken beantragt. Der Bund übernimmt auf der Grundlage der Covid-19-Verordnung 3 bis Ende 2021 die Kosten von ambulant durchgeführten Analysen auf Sars-CoV-2 bei Personen, die die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfüllen. Präzise Prognosen der Analysekosten sind nicht möglich, weil diese vom epidemiologischen Verlauf und vom Preis der Tests abhängen. Aber es ist klar, dass es hier eine deutliche Aufstockung der Mittel braucht, wie erwähnt einen Nachtragskredit von 989,8 Millionen Franken. Erwähnt sei hier, dass der Bundesrat ja am letzten Freitag, dem 5. März, eine Erweiterung der Teststrategie beschlossen und in Konsultation gegeben hat. Es wird mit zusätzlichen Kosten von voraussichtlich rund 1 Milliarde gerechnet. Dieser Betrag wird uns auch auf die Sommersession hin mit einem weiteren Nachtrag beantragt werden.

Beim Bundesamt für Statistik, Position 317.A200.0001, "Funktionsaufwand (Globalbudget)", haben wir einen zusätzlichen Betrag von 5[NB]180[NB]000 Franken. Auch im Bundesamt für Statistik braucht es zur Aufbereitung der Daten zusätzliche finanzielle Mittel. Diese Statistiken sollen schneller aufbereitet werden. Das ist relevant.

Dann gibt es - auch dazu haben wir die gesetzliche Grundlage geschaffen - im Bundesamt für Sozialversicherungen, Position 318.A231.0426, "Covid: Kinderbetreuung", einen Nachtragskredit von 20 Millionen Franken. Hier sollen Institutionen, die eine öffentliche Trägerschaft haben, von der Ausfallentschädigung profitieren. Auch diese gesetzliche Grundlage wurde jetzt geschaffen.

Schliesslich zur Position 318.A290.0104, "Covid: Leistungen Erwerbsersatz", mit 940 Millionen Franken: Weil die Vergabekriterien gelockert wurden, ist es auch hier notwendig, einen Nachtrag in der Höhe von 940 Millionen Franken zu sprechen. Wir hatten bereits in der Wintersession 2,2 Milliarden Franken im Voranschlag 2021 eingestellt. Aber dieser Betrag reicht nun nicht.

Zudem unterbreitet der Bundesrat einen Verpflichtungskredit im Umfang von 500 Millionen Franken in der Position 525, Verteidigung, für die Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen. Es gibt eine Kreditübertragung von 410 Millionen Franken, 30 Millionen für Sanitätsmaterial und 380 Millionen für Impfstoffe.

Die Finanzkommission hat mit Ausnahme von drei Krediten, bei denen es auch Minderheiten gibt und die intensiv diskutiert wurden, die Kredite anstandslos gutgeheissen. Wir kommen in der Detailberatung darauf zurück.