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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-03-09

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-03-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat - das hat auch der Berichterstatter, Herr Nationalrat Egger, gesagt - ist sich der Problematik der teilweise prekären Arbeitsbedingungen sowie der möglichen Belastungen für die Umwelt bei der Verschrottung von Seeschiffen bewusst. Es ist aber zu unterscheiden zwischen Schiffen, die von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz unter einer fremden Flagge betrieben werden, und Schiffen, die unter Schweizer Flagge fahren. Nur die Schiffe unter Schweizer Flagge unterstehen unserer Rechtsordnung und damit unserer Regelungshoheit.

Nach heutigem Kenntnisstand des Bundesrates ist noch nie ein Schiff unter Schweizer Flagge verschrottet worden. Vielmehr fahren die Schiffe nach ihrem Einsatz unter Schweizer Flagge noch mehrere Jahre unter anderen Flaggen weiter.

En tant qu'Etat pavillon, la Suisse est juridiquement compétente aujourd'hui pour seulement 18 navires - also 18 Schiffe.

Contrairement à un pays enclavé comme la Suisse, les Etats côtiers peuvent soumettre les navires battant pavillon d'un pays tiers à leurs règles nationales. Ils déterminent les conditions d'accès aux ports et aux quais dans leurs eaux territoriales. L'Union européenne utilise par exemple cette possibilité dans son règlement sur le recyclage des navires.

Die Schiffe unter Schweizer Flagge laufen ebenfalls Häfen und Anlegestellen der EU-Staaten an. Deshalb müssen sie entsprechend der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen seit Januar 2021 ein Inventar über die in einem Schiff verbauten Gefahrstoffe mitführen und entsprechend zertifiziert sein. Das ist also schon heute Realität. Alle Schweizer Seeschiffe verfügen daher bereits heute über dieses Gefahrstoffinventar und sind entsprechend zertifiziert. Der Bundesrat ist deshalb der Überzeugung, dass eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung hier nicht zur gewünschten Verbesserung führen kann. De facto hat die Verbesserung ab Januar dieses Jahres schon stattgefunden.

Der Bundesrat - das wurde von Nationalrat Egger korrekterweise in Erinnerung gerufen - unterstützt die Stossrichtung der Hongkong-Konvention. Aufgrund der Inkrafttretensbestimmungen ist der Beitritt der grossen Schiffbau- und Entsorgungsländer notwendig, damit die Konvention überhaupt ihre Wirkung entfalten kann. Der Bundesrat wird deshalb den Beitritt zur Hongkong-Konvention prüfen, sobald eine grössere Zahl wichtiger maritimer Staaten sie ratifiziert hat und die Schweiz direkt zum Inkrafttreten beitragen kann.

Ich hoffe, Sie verstehen nun noch besser, warum der Bundesrat hier keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und Ihnen demzufolge beantragt, die Motion abzulehnen.