Salzmann Werner · Ständerat · 2021-03-09
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-09
Wortprotokoll
Wenn wir auf Landwirtschaftsbetrieben von Kraftfutter reden, dann meinen wir meistens Weizen, Gerste, Triticale, Hafer oder Körnermais. Per [PAGE 144] Definition ist Kraftfutter in der Fütterungspraxis jedoch am Hof oder industriell hergestelltes Mischfutter oder auch Einzelkomponenten, egal ob Energie- oder Eiweissträger. Diese Futtermittel sollen einen Energiegehalt von mehr als 7 Megajoule Nettoenergie Laktation (NEL) je Kilogramm Trockenmasse aufweisen, damit sie als Kraftfutter gelten. Folglich zählen auch Feuchtgetreide wie Ackerbohne, Erbse, Soja, Raps, Sonnenblume, Corn Cob Mix - also CCM, das aus der Spindel und den Körnern des Maiskolbens hergestellt wird -, Melasse und Trockengrün wie zum Beispiel Luzerne dazu. Sie sehen, das ist alles auf dem Hof produziertes Futter.
Die Aufnahme des Wortes "Kraftfutter" wird zu viel Unsicherheit führen und löst das Problem nicht. Somit ist der Begriff "Kraftfutter" im Antrag der Minderheit zu weit definiert.
Ich beantrage Ihnen deshalb, bei Artikel 164a Absatz 1 am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Sie wissen, dass das aus meiner Sicht schon sehr weit geht.