Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-03-09
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-09
Wortprotokoll
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine der ganz zentralen Aufgaben der öffentlichen Hand. Eine besondere Bedeutung hat das natürlich in Bereichen wie der Fliegerei oder im Gesundheitswesen, im Bahnverkehr, überall dort, wo eben schlimme Unfälle passieren können.
Die Sicherheit lässt sich dann verbessern, wenn man aus Fehlern lernt, wenn man Schwachstellen erkennt und wenn man Abläufe verbessert. Bei der Redlichkeitskultur, die hier zur Debatte steht, sollen Einzelpersonen zur Meldung sicherheitsrelevanter Informationen ermutigt werden, damit so die Sicherheit verbessert werden kann. Wenn einzelne Personen befürchten müssen, dass sie für die Meldung strafrechtlich direkt verfolgt würden, dann sind sie natürlich nicht ermutigt, einen Fehler zu melden, sondern sehen davon ab.
Grund meines Vorstosses war ein Bundesgerichtsurteil aus dem Juni 2019, wo es um Fluglotsen ging. Ein Fluglotse hatte [PAGE 333] im Frühling 2013 einen Fehler begangen, der zu einer gefährlichen Annäherung zwischen zwei Flugzeugen führte. Glücklicherweise ist sonst nichts passiert. Er hat diesen Fehler gemeldet. Dass er verurteilt worden ist, hat natürlich zu Aufregung in der Branche geführt, was sehr verständlich ist. Man möchte ja die Leute ermutigen, solche Fehler, die glücklicherweise nicht zu einem Unfall führen, zu melden, damit man die Schwachstellen in der ganzen Mechanik erkennen kann.
Es gibt hier einen gewissen Unterschied zum Strafrecht. Während im Strafrecht jeder Angeklagte lügt oder das Wort verweigert, weil jeder Fehler ein Risiko darstellt, soll hier ein Fehler als eine Chance erkannt werden. Die Meldungen sollen dazu führen, dass unerwünschte Ereignisse in Zukunft vermieden werden können. Man kennt das nicht nur in der Aviatik, sondern zum Beispiel auch im Gesundheitswesen. Meines Erachtens ist es ein Anliegen, das in die schweizerische Rechtsordnung aufgenommen werden sollte.
Ich habe festgestellt, dass nach der anfänglichen Unterstützung meiner Initiative die Kommission für Rechtsfragen nicht mehr Folge gegeben hat - dies mit Blick auf den Ständerat, der ein Postulat in dieser Sache beschlossen hat. Ich nehme das einigermassen positiv zur Kenntnis. Mich würde von den Kommissionsberichterstattern interessieren, inwiefern sie diesem Postulat Chancen auf weitere Schritte einräumen und ob sie bereit sind, in der Kommission den nötigen Druck zu machen, damit das Anliegen schnell an die Hand genommen wird.
Unter diesen Umständen könnte ich mir auch vorstellen, die Initiative zurückzuziehen. Aber ich möchte gerne dazu noch einige Ausführungen hören. Das Anliegen scheint mir sehr wichtig und auch einigermassen dringend zu sein.