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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2021-03-10

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-03-10

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 43 Absatz 5ter. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen bzw. dem Ständerat und dem Bundesrat, d. h. Festhalten an diesem Absatz, aber mit einer entscheidenden Ergänzung.

Erstens ist zentral: Wir wollen hier den Grundsatz festschreiben, dass wir eine einheitliche Tarifstruktur haben. Das soll selbstverständlich nicht nur für Einzeltarife gelten, sondern auch für Pauschalen. Wenn Pauschalen ausgehandelt wurden, dann gelten sie für sämtliche Leistungserbringenden. Das haben wir in Absatz 5quater geregelt.

Und wie immer gilt: Die Welt ist nicht so eingleisig. Es braucht Ausnahmen. Selbstverständlich braucht es Ausnahmen, damit wir dann auch die ganze Breite abbilden können. Aber das ist eine spezielle Anlage, die dann einen speziellen Tarif zur Folge haben kann. Und wie immer, auch das ist eigentlich nichts Neues, sind dabei die Tarifpartner sehr wichtig; sie spielen eine wichtige Rolle, deshalb wollen wir das auch in diesem Artikel ergänzen. Nach Anhörung der interessierten Kreise, d. h. der Leistungserbringenden, der Versicherer, aber eben auch der Patientinnen- und Patientenorganisationen und der Kantone, sollen sie, wenn sie zu dieser Pauschale beigetragen haben, diese Ausnahme ermöglichen.

Absatz 5quinquies ist aber nicht nötig, diesen Absatz wollen wir streichen. Er ist eigentlich schädlich oder wider die Rechtssicherheit. Wir wollen nicht alles öffnen. Unter den schönen Wörtern "Innovation" und "Digitalisierung" soll dann irgendwie alles gelten - neben dem Gesetz. Wir vergessen in dieser Diskussion sehr oft, dass es eigentlich auch noch um sogenannte Versicherte geht, sprich Patienten und Patientinnen. Diese sind dann plötzlich aussen vor, und wenn sie mit etwas nicht Gewünschtem, Neuem konfrontiert sind und das nicht wollen, dann heisst es: Tja, dann wird Ihre Prämie halt teurer!

Wir bitten Sie also sehr dringend, bei Absatz 5quinquies dem Bundesrat zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.