AB 278472
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-10
Wortprotokoll
Aus unserer Sicht zusammengefasst, wäre diese Ergänzung eigentlich nicht notwendig. Sie hat nur eine deklaratorische Bedeutung.
Vielleicht kurz zu den Zahlen: Im Kultursektor stehen 72 Prozent der Angestellten in einem festen Anstellungsverhältnis, sie haben also Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. 28 Prozent sind Selbstständigerwerbende, sie haben Anspruch auf Erwerbsersatz. Von den Angestellten in einem Arbeitsverhältnis sind 9 Prozent befristete Arbeitsverhältnisse. Diese 9 Prozent entsprechen in etwa auch dem Wert in der übrigen Arbeitswelt. Aus dieser Optik hat der Kultursektor keine besondere Bedeutung.
Ich stelle fest, dass es anfänglich etwas schwierig war. Daher kommt wohl auch dieser Artikel. Zweifel betreffen insbesondere die Kulturschaffenden im Mandatsverhältnis, also beispielsweise den Musiker, der drei Tage spielt und pro Anlass 500 Franken verdient. Er erhält über die EO aber nur den Maximalbetrag von 196 Franken pro Tag für die Tage, an denen er nicht spielen konnte. Daraus ist eine Lücke entstanden, die man mithilfe der Covid-19-Kulturverordnung geschlossen hat. Darin hat man festgelegt, dass diese Kulturschaffenden und eben auch die Freischaffenden eine Nothilfe erhalten, die bis 5880 Franken pro Monat betragen kann. Diese Notverordnung misst den Bedarf der entsprechenden Person, wobei es keine volle Entschädigung ist, sondern in dem Sinn eine dem Bedarf entsprechende Härtefallentschädigung. Damit ist grundsätzlich dafür gesorgt, dass Kulturschaffende nicht schlechter behandelt werden als andere.
Aus dieser Sicht ist dieser Artikel nicht notwendig. Es ging aber, was ich aufgrund zahlreicher Briefe auch festgestellt habe, zum Teil etwas länger, bis bei den Kantonen alles spielte und bis alles durchgängig war. Ich stelle jetzt fest, dass es funktioniert. Ich kann damit festhalten, dass dieser Artikel keine zusätzlichen Aktivitäten auslöst oder das bisherige System bzw. die bisherigen Abläufe infrage stellt.
Hierzu noch das Bekenntnis: Es fällt niemand durch die Maschen. Dafür sorgen die Arbeitslosenversicherung, der Erwerbsersatz und die erwähnte Covid-19-Kulturverordnung. Ich[NB]glaube, langsam, aber sicher sollte es überall klappen und bekannt sein, dass diese Wege geöffnet sind und dass die Kanäle funktionieren. Dieser Artikel kann und darf nicht dazu führen, dass zusätzliche Ansprüche entstehen. Es ist alles abgedeckt.