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Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-03-10

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-10

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass Kollege Bischof das jetzt noch einmal bekräftigt hat. Im Rahmen der Konsultation der WAK zur Verordnungsänderung, die aufgelegt war, haben wir uns mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass bei Unternehmungen mit Filialen jede Filiale anspruchsberechtigt ist, und zwar jeweils in dem Kanton, wo die Filiale angesiedelt ist. Darum - das ist auch das, was der Präsident und Pirmin Bischof jetzt gesagt haben - wäre der Kanton Bern für etliche Filialen auf seinem Territorium zum Handkuss gekommen. Der Bundesrat hat dann eben die elegante Lösung gemacht, die administrativ zweifellos einfacher ist. Man muss dann bei zwanzig Filialen in dreizehn Kantonen eben nicht zwanzigmal ein Gesuch bei dreizehn Kantonsverwaltungen machen. Der Bundesrat hat dazu diese Globallösung gemacht. Die ist wirklich genial einfach, einleuchtend und entlastet diejenigen Kantone massiv, die eben nicht Sitzkantone von Holdinggesellschaften sind.

Ich bin ja nicht immer gleicher Meinung mit Kollege Hegglin. Er hat nicht immer recht. Aber bei der letzten Debatte hat er gesagt, der Brief der Finanzdirektoren sei kleinlich und peinlich - und damit hat er zu 150 Prozent recht. Ich bitte Sie, wenn Sie die Zahlen anschauen, dann sehen Sie: Der Bund bezahlt Dutzende von Milliarden Franken. Davon profitieren immer alle drei Staatsebenen: Gemeinden, Kantone und Bund. Aber blechen muss der Bund, und da finde ich diesen Brief wegen 600 Millionen Franken also wirklich ein bisschen peinlich und auch sehr kleinlich.

Ich bitte Sie, bei Artikel 12 Absatz 1quater Buchstabe a dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.