Studer Lilian · Nationalrat · 2021-03-10
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10
Wortprotokoll
Wenn es darum geht, das Leiden von Tieren und Menschen für Versuche und Forschung zu verhindern, spricht der Initiativtext grundsätzlich aus dem Herzen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP. In der Schweiz wurden in der Vergangenheit zum Glück immer wieder positive Schritte zur Verminderung gemacht. Dazu erwähne ich folgende Beispiele: Erstens hat beim Menschen das Humanforschungsgesetz schon sehr viel zur Klärung beigetragen; wichtig war dabei, die informierte Zustimmung und Einwilligung der betroffenen Person zur Forschung gesetzlich festzulegen. Zweitens hat die Würde des Tieres auf Verfassungsstufe endlich auch ihren Schutz erhalten; dies wurde in diversen Gesetzen konkretisiert.
Eine wichtige Funktion hat zudem die Implementierung und Forcierung der 3R-Forschung zur Verminderung von Tierversuchen. Nun muss gemäss Artikel 137 der Tierschutzverordnung auch aufgezeigt werden, dass der angestrebte Erkenntnisgewinn nicht mit Alternativmethoden erzielt werden kann. Das ist ein weiterer wichtiger Eckpfeiler zur Verminderung möglichen Leidens. In der Tierschutzverordnung steht seit 2018 überdies, dass eine Person mit dem Tierschutz beauftragt sein muss. In allen Forschungsinstitutionen in der Schweiz gibt es einen solchen Tierschutzbeauftragten, der die Aufgabe hat, den 3R-Gedanken zu vernetzen und zu implementieren.
Sicher gibt es auch noch einige Punkte, die verbessert oder noch vermehrt angegangen werden müssen, wie z. B. der Punkt, der in der Kommission aufgezeigt wurde: dass gerade bei den Studenten und Studentinnen eine höhere Sensibilisierung für die 3R-Forschung stattfinden muss. Es gibt also noch einiges zu tun in diesem Bereich.
Wie ich schon gesagt und auch aufgezeigt habe: Einiges wurde in den letzten Jahren zum Glück erreicht. Wenn man sich die Statistik der Tierversuche zwischen 1983 und 2018 vor Augen führt, sieht man: Vor knapp vierzig Jahren wurden 2 Millionen Tierversuche getätigt, 2018 waren es weniger als 600[NB]000. Unsere Bemühungen haben klar Wirkung erzielt. Auch die Belastung der Tiere konnte reduziert werden. Weiteres muss aber erreicht werden, wo es möglich ist. Denn wir haben eine ethische und rechtliche Verpflichtung dazu.
Die Initianten und Initiantinnen möchten aber nicht nur die Situation Schritt für Schritt noch weiter verbessern, sondern eine Idealvorstellung möglichst rasch oder gar sofort Realität werden lassen und ein Verbot von Tier- und Menschenversuchen in der Forschung per sofort umsetzen. Dies würde weitreichende Bereiche betreffen wie zum Beispiel - um einiges zu nennen und es uns vor Augen zu führen - die Medizin oder die Biologie, aber auch die Psychologie, die Soziologie oder die Sportwissenschaft.
Wie schon zu Beginn gesagt: Das Anliegen der Initianten und Initiantinnen, Tierleid zu vermeiden und den Menschen in der Forschung zu schützen, teilen wir. So hat es auch der Bundesrat in seiner Medienmitteilung geschrieben. Trotzdem kann die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP diese Initiative wie der Bundesrat nicht unterstützen. Denn in der Volksinitiative mit ihrer Absolutheit gibt es wiederum Fahrlässiges, übrigens auch im Minderheitsantrag Python, der eine Rückweisung für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages verlangt, und im Minderheitsantrag Schneider Meret. Wir lehnen beide Minderheitsanträge ab. Die Fahrlässigkeit zeige ich kurz in drei Schritten auf:
1.[NB]Zur Güterabwägung: Wenn Forschung an Mensch und Tier der Erhaltung oder dem Schutz des Lebens dient und keine Ersatzmethoden zu Tierversuchen zur Verfügung stehen, dann soll aus unserer Sicht immer noch eine Güterabwägung stattfinden können. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei jedem Tierversuch die Belastung der Tiere auf der einen Seite - die Leiden, die Schäden, die übermässige Instrumentalisierung - mit dem potenziellen Nutzen für den Menschen auf der anderen Seite abgewogen werden muss. Dies wäre mit der Umsetzung der Initiative nicht mehr möglich.
2.[NB]Alternativmethoden können nicht alles ersetzen. Die Anstrengungen, die heute schon getätigt werden, um Tier- und Menschenversuche zu minimieren, sind zentral, auch die weiteren Anstrengungen sind es. Trotz aller Alternativmethoden und Anstrengungen ist Forschung an Tier und Mensch wahrscheinlich nie ganz wegzudenken, da mit den vorhandenen Alternativen die Komplexität eines lebenden Organismus nicht vollständig abgebildet werden kann.
3.[NB]Es gibt in der Schweiz nicht mehr zugelassene Medikamente, die aber auf dem ausländischen Markt existieren. Die Initiative fordert, dass die Schweiz keine Medikamente zulässt, die direkt oder indirekt mithilfe von Tierversuchen hergestellt wurden. Nun kann man sich durchaus den Fall vorstellen, dass man auf ein neueres, wichtiges Medikament aus dem Ausland angewiesen ist, dieses aber nicht mehr erhält, da die Einfuhr dieses Medikaments verboten ist, weil es direkt oder indirekt mit Tierversuchen hergestellt wurde. Dies wäre laut Text so. Ich bin mir nicht sicher, ob dies von betroffenen Personen verstanden würde. Wenn wir uns das Beispiel des Coronavirus vor Augen führen, hiesse das nicht nur, dass die Forschung in der Schweiz schwieriger würde, sondern auch, dass wir einen Impfstoff, der vielleicht anderswo entwickelt wurde, aufgrund der Forschung am Tier mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht importieren könnten. Dies muss uns einfach bewusst sein.
Ich könnte noch einige Punkte darlegen, die in der Kommission zur Initiative diskutiert wurden, verweise dazu aber auf die Kommissionsreferate. Ich äussere mich jedoch noch kurz zum Einzelantrag Christ: In dieser Form lag der Einzelantrag Christ in der Kommission nicht vor, stattdessen lag er [PAGE 345] in einer anderen Art und Weise vor, nämlich im Rahmen der BFI-Botschaft. Diese haben wir hier drin diskutiert, und die Kommission wollte ja eine Aufstockung um 12 Millionen Franken. Der Ständerat wollte das nicht, weshalb wir im Nationalrat schlussendlich auf den Ständerat eingeschwenkt sind. Warum? Weil es wirklich eine Verwirrung gab, woher das Geld kommt und wie es sich zusammensetzt. Da braucht es eine bessere Erklärung. Somit steht immer noch auf der Traktandenliste der WBK, wie wir mit 3R vorwärtsgehen. Das möchte ich einfach gesagt haben. Es ist also nicht so, dass in der WBK bereits ein entsprechender Antrag zu diesem bestimmten Gesetz auf dem Tisch lag, indirekt gab es aber bei der BFI-Botschaft einen solchen Antrag.
Zum Schluss: Aufgrund der vorgetragenen Gründe ist klar, dass man die Initiative ablehnen muss, aber die Stärkung der 3R-Forschung und die Implementierung in den Forschungsanstalten bleiben von zentraler Bedeutung.