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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-03-10

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

Unser Kommissionsberichterstatter hat seine Ausführungen mit dem Hinweis auf das Schadenrisikodiagramm des Bundes begonnen. Ich mache es gleich: Würde man die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz oder Teile von ihr wieder einmal von einem schweren Erdbeben betroffen sein werden, und das dabei entstehende Schadenrisiko in einem x-y-Diagramm darstellen, dann würden beide Linien über eine sehr weite Strecke auf der horizontalen x-Achse verharren und dann, weit rechts im Diagramm, parallel stark ansteigen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr klein, das potenzielle Schadenausmass ist aber riesig. Das Risiko ist zudem, wenn man den Experten glauben kann, regional einseitig verteilt. [PAGE 194]

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass das Thema Erdbebenversicherung in schöner Regelmässigkeit auf die politische Traktandenliste kommt. Die bisherigen Vorstösse und Initiativen, die vor allem aus den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Wallis stammten, sind allesamt gescheitert, bzw. ein Vorstoss ist noch pendent, der Kommissionssprecher hat es gesagt. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass es der neusten Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft nicht anders ergehen wird. Das ist zumindest meine Prognose. Die Standesvertreterin des Kantons Basel-Landschaft wird versuchen, meine Prognose umzustossen.

Offener präsentiert sich die Ausgangslage bei der von der Kommission beschlossenen Motion 20.4329, "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung", zumindest wenn man das knappe Resultat in der Kommission als Massstab nimmt. Die Minderheit lehnt das Ansinnen der knappen Kommissionsmehrheit ab. In der Kommission kamen verschiedene Vorbehalte zur Sprache. Ich versuche, diese zusammenzufassen. Da die Motion durchaus innovativ ist und auch sympathisch daherkommt, mache ich für meine Verhältnisse etwas längere Ausführungen.

Ich komme zum ersten Punkt: Die Verwaltung hat uns in der Kommission aufgezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit eines sehr grossen Erdbebens mit einer Magnitude von 6,6, wie es sich 1356 in Basel ereignet hatte, eine Wiederkehrperiode von etwa 400 Jahren hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein derart grosses Erdbeben wieder in einer städtischen Region auftritt und somit erneut eine sehr hohe Schadensumme zur Folge hat, liegt gemäss den Experten bei 2500 Jahren. Ein anderes Beispiel: Für ein mittleres Erdbeben mit einer Magnitude von 5,2, wie es sich 1846 nahe der Stadt Yverdon-les-Bains ereignet hat, wird eine Wiederkehrperiode von 15 Jahren geschätzt. Da jedoch die meisten Ereignisse mit einer solchen Magnitude erfahrungsgemäss in den Bergen passieren, liegt die Wiederkehrperiode für ein bezüglich Schadenhöhe vergleichbares Erdbeben bei 30 Jahren. Das letzte Erdbeben dieser Grössenordnung ereignete sich übrigens 1946 in der Region Sion/Sierre, liegt also bereits 75 Jahre zurück. Es verursachte damals Schäden in der Höhe von 26 Millionen Franken. Würde dieses heute eintreten, lägen die Schäden gemäss Schätzung des Bundesamtes für Umwelt bei etwa 2 bis 5 Milliarden Franken.

Es stellt sich somit die grundsätzliche Frage, ob für die finanziellen Folgen von derart seltenen Naturereignissen vernünftig vorgesorgt werden kann. Ich meine Ja, priorisiere dabei aber den Weg, der die Hauseigentümer zu selbstverantwortlichem Handeln anregt.

Die zweite Überlegung: Gebäudeschäden, die auf ein Erdbeben zurückzuführen sind, können mit privaten Versicherungen gedeckt werden. Immerhin 10 Prozent der Gebäude sind bereits versichert. Bei einem Versicherungswert aller Gebäude von etwa 3000 Milliarden Franken sind also Gebäude mit einem gesamten Versicherungswert von rund 300 Milliarden Franken bereits versichert.

Die dritte Überlegung: 17 kantonale Gebäudeversicherer haben freiwillig einen Erdbebenpool gebildet, der jedes Jahr zweimal 2 Milliarden Franken für Erdbebenereignisse bereitstellen würde. Nicht profitieren könnten die sogenannten Gustavo-Kantone, welche über keine kantonale Gebäudeversicherung verfügen. Das sind die sieben Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Ebenfalls nicht profitieren könnte der Kanton Bern, nachdem er freiwillig aus dem Erdbebenpool ausgetreten ist. Dafür verfügt die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich zusätzlich über einen eigenen Fonds, mit dem pro Jahr zweimal 1 Milliarde Franken zurückgestellt werden.

Ein mittelgrosses Erdbeben, wie es sich 1846 in Yverdon ereignet hat, hätte gemäss Expertenschätzungen Gebäudeschäden von etwa 1,3 Milliarden Franken zur Folge und liesse sich deshalb ausserhalb der Gustavo-Kantone bereits problemlos mit dem bestehenden Erdbebenpool bewältigen.

Die vierte Überlegung: Gemäss einer Schätzung der Verwaltung sind immerhin schon 10 bis 15 Prozent der Gebäude erdbebengerecht erstellt. Diese Quote wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, vor allem wenn - das sage ich als Präsident von Wald Schweiz mit einem Augenzwinkern - künftig noch mehr Holzbauten erstellt werden.

Der fünfte Punkt: Die Idee, die gesamtschweizerische obligatorische Erdbebenversicherung nicht über eine Versicherungslösung zu realisieren, sondern mit einer Eventualverpflichtung aller Gebäudeeigentümer der Schweiz, ist zugegebenermassen kreativ, meines Erachtens aber nicht mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar. Man wird einwenden, dies sei noch nicht von Belang, dies werde sich dann im weiteren Verlauf der Arbeiten weisen. Meines Erachtens lohnt es sich aber, sich schon heute einige Fragen zu stellen, auf die sich weder im Motionstext noch in der Begründung Antworten finden lassen.

So beispielsweise die Frage: Soll dem regional unterschiedlich verteilten Erdbebenrisiko Rechnung getragen werden? Der Berichterstatter der Kommission hat vorhin gesagt: Ja. Ich stelle mir die Frage: Wie? Weshalb sollen Gebäudeeigentümer, die bereits über eine Erdbebenversicherung verfügen, dieser Eventualverpflichtung ebenfalls unterworfen werden? Weshalb sollen sogar Gebäudeeigentümer mit erdbebengerechten Bauten von der Eventualverpflichtung betroffen sein? Die Gebäude weisen je nach Bauart - Holz, Massivbau, Stahlbau - bzw. je nach Erdbebenertüchtigung ein unterschiedliches Erdbebenrisiko auf. Dies müsste wohl berücksichtigt werden. Wie soll dies geschehen?

Gemäss den Expertenschätzungen würden rund 80 Prozent der Schäden Gebäude betreffen, der Rest vorwiegend Infrastrukturanlagen der öffentlichen Hand. Hätten die Gebäudeeigentümer mit ihrer Eventualverpflichtung auch einen Beitrag an beschädigte Infrastrukturanlagen zu leisten? Fragen über Fragen.

Nun mache ich noch zwei letzte Einwände. Der erste Einwand: In der Begründung der Motion wird dargelegt, dass die vorgeschlagene Eventualverpflichtung zur dinglichen Absicherung zulasten jedes Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden müsste. In der Schweiz gibt es 2,3 Millionen Gebäude. Es müssten somit ebenso viele Grundbucheinträge erfolgen. Bei Gebäuden mit Stockwerkeigentum wären es sogar mehrere Einträge - für die Grundbuchämter wohl eine Horrorvorstellung.

Der zweite und letzte Einwand: Ebenfalls in der Begründung findet sich ein Rechenbeispiel, wonach die Eventualverpflichtung z. B. in der Höhe von 0,7 Prozent der jeweiligen Gebäudeversicherungssumme ausgestaltet werden könnte. Bei einem Gebäudeversicherungsbestand von total 3000 Milliarden Franken entspräche dies einem Betrag von etwa 20 Milliarden Franken. Da eine Eventualverpflichtung von kreditgebenden Banken als potenzielle Schuld einzurechnen wäre, würde die Möglichkeit zur Finanzierung von Gebäuden mittels Bankdarlehen um den gleichen Betrag von 20 Milliarden Franken reduziert. Das ist nicht wenig.

Aus all diesen Überlegungen lehnt die Minderheit die Motion ab. Ich ersuche Sie in diesem Sinne, diese Haltung zu unterstützen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung: Ich bin in der Minderheit, weil der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Eigentümeranteil von 55 Prozent die zweithöchste Wohneigentumsquote der Schweiz hat, dies übrigens nach dem Kanton Wallis.