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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2021-03-10

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

An der Sitzung vom 22. Februar 2021 beschäftigte sich die UREK-N mit der Situation der Biomasseanlagen. Biomasseanlagen sind in mehrerer Hinsicht äusserst wertvoll: In erster Linie ist dies die Produktion von sauberem, erneuerbarem Strom sowohl im Sommer als auch im Winter. Dieser regelmässig produzierte Strom trägt zur Stabilisation im Stromnetz bei. Darüber hinaus erbringen die Biomasseanlagen auch [PAGE 380] weitere wichtige Leistungen: Sie produzieren nicht nur Strom, sondern auch Wärme und Gas. Das Biogas kann auch direkt als Gas genutzt werden. Die Biomasseanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele: Sie schliessen mit der Verwertung von organischen Abfällen den Nährstoffkreislauf, sie reduzieren Ammoniak in der Landwirtschaft, und sie können bei Bedarf einen Teil ihrer Produktion ins Winterhalbjahr verlegen und damit einen Beitrag zur Behebung der Winterstromlücke leisten.

Biomasseanlagen weisen im Unterschied zu anderen Produktionstechnologien aber hohe Betriebskosten auf. Aus diesem Grund sind Biomasseanlagen der grossen Gefahr ausgeliefert, dass sie nach dem Wegfall der überlebenswichtigen Einspeisevergütungen nicht mehr weiterbetrieben werden können. Das ist nicht im Sinne einer sicheren, diversifizierten und umweltgerechten Energieversorgung. Es entspricht zudem nicht den gesetzten Zielen der Klimapolitik.

Ihre Kommission hat anerkannt, dass Biomasseanlagen auch in Zukunft auf Unterstützung angewiesen sind. Mit der parlamentarischen Initiative Girod 19.443, "Erneuerbare Energien einheitlich fördern", zu welcher an der letzten UREK-Sitzung ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde, wurden erste Weichen gestellt, damit die Biomasseanlagen weiterbetrieben werden können. Allerdings sind die Gesetzesgrundlagen für die Biomasseanlagen nicht nur im Energiegesetz geregelt, sondern werden auch vom Raumplanungsgesetz und der Gesetzgebung zur Landwirtschaft stark beeinflusst.

Das ist der Grund, weshalb Ihre Kommission mehrheitlich der Meinung ist, dass diese Motion trotz der aufgegleisten Lösung im Energiegesetz nicht sistiert oder gar bereits abgeschrieben werden kann, sondern unbedingt weiterverfolgt werden muss. Nur so können mit einer gesamtheitlichen Betrachtung die Gesetzesgrundlagen erarbeitet werden, damit Biomasseanlagen auch zukünftig ihren wichtigen Beitrag zur Energieversorgung und zu den Klimazielen leisten können.

Diese Motion wurde am 17. September 2020 im Ständerat einstimmig angenommen. In der Kommission wurde sie mit 13 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Motion ebenfalls anzunehmen.