Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-10
Wortprotokoll
Die Motion Zanetti Roberto verlangt, dass in Zukunft der Schutz des Trinkwassers besser gewährleistet wird. Das heisst mit anderen Worten: Unser Trinkwasser soll nicht mehr so mit Pestiziden belastet werden können, wie es aktuell mit Chlorothalonil der Fall ist. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen selbstverständlich.
Bei dieser Motion geht es jetzt konkret um den sogenannten Zuströmbereich. Der Zuströmbereich ist jene Fläche, wo das Regenwasser versickert und das Grundwasser gebildet wird. Während der Versickerung im Boden nimmt das Wasser Schadstoffe wie Nitrate und Pflanzenschutzmittel auf. So wird das Trinkwasser verunreinigt. Daher kann der Zuströmbereich auch als wichtiger Anlageteil einer Wasserversorgung betrachtet werden. Er muss deshalb ausgeschieden und gut geschützt werden.
Diese Motion umfasste ursprünglich fünf Ziffern. Die fünfte Ziffer der Motion wurde inzwischen, Frau Bulliard hat es erwähnt, von Ständerat und Nationalrat als Teil der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", aufgenommen. Herr Ständerat Zanetti hat daher diese Ziffer 5 zurückgezogen. Der Ständerat hat den verbleibenden Ziffern 1 bis 4 der Motion am 17. September letzten Jahres zugestimmt. Auch der Bundesrat kann die Motion in dieser Form jetzt begrüssen.
Ich darf wohl davon ausgehen, dass auch Sie den Anliegen dieser Motion positiv gegenüberstehen. Der Nationalrat hat ja die in den Ziffern 1 bis 4 enthaltenen Forderungen inzwischen in diese parlamentarische Initiative aufgenommen. Mit der Abänderung von Ziffer 2 und der entsprechenden Befristung der finanziellen Unterstützung des Bundes auf 2030 will die Mehrheit Ihrer Kommission einen Anreiz setzen, damit die Ausscheidung der Zuströmbereiche beschleunigt wird. Allerdings lehnt die Mehrheit des Ständerates die Aufnahme dieser Ziffern in die parlamentarische Initiative ab. Ich denke, es gibt zwischen den Räten hier eigentlich nicht inhaltliche, also materielle Differenzen. Es geht eher um eine prozedurale Frage. Am Schluss müssen die Kantone einfach wissen, wo sich die Zuströmbereiche befinden, um diese parlamentarische Initiative umzusetzen und den Trinkwasserschutz zu gewährleisten. Es ist also mehr eine Frage, ob das Parlament entsprechende Bestimmungen bereits jetzt in die parlamentarische Initiative aufnehmen will oder ob es eine zusätzliche Schlaufe mit einer Vernehmlassung machen möchte. Letzteres wäre dann eben der Weg über die Motion.
Die Mehrheit des Ständerates ist der Meinung, dass diese neuen Auflagen für die Kantone in die Vernehmlassung gehen sollen. Für dieses Anliegen habe ich Verständnis, denn die Kantone spielen beim Trinkwasserschutz bekanntlich eine wichtige Rolle. Ich habe aber auch Verständnis für die Minderheit im Ständerat, die eine rasche Umsetzung der parlamentarischen Initiative ermöglichen will und die Kantone dabei auch unterstützen möchte. Die vorliegende Motion Zanetti Roberto bleibt deshalb wichtig für den Fall, dass der Ständerat deren Anliegen nicht bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative umsetzen möchte.
Der Bundesrat stimmt der Motion in der vorliegenden Form zu. Auch gegen einen gewissen Druck, die Arbeiten zu beschleunigen, kann der Bundesrat wenig einwenden. Es ist ein Anliegen, das breit abgestützt ist und in der Bevölkerung sehr viel Aufmerksamkeit geniesst.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion in der abgeänderten Form anzunehmen.