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Gmür Alois · Nationalrat · 2021-03-11

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-11

Wortprotokoll

Das Parlament hat mit der Annahme der Motion Hegglin Peter 16.4018 beschlossen, die Rechnungslegung anzupassen. Die Mitte-Fraktion unterstützt das Anliegen, dass das Bild des Finanzhaushaltes möglichst realistisch aufgezeigt wird. Die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage soll ersichtlich sein. Heute werden zeitliche Verschiebungen wie Abgrenzungen oder Rückstellungen in der Erfolgsrechnung dargestellt. Das Parlament beschäftigt sich aber mit der Finanzierungsrechnung. Hier dürften eigentlich keine Rückstellungen oder Abgrenzungen gemacht werden. Dies wird auch immer von der Finanzkontrolle kritisiert.

Neu wird der Bundeshaushalt nicht wie bis anhin mit der Finanzierungsrechnung, sondern mit der Erfolgsrechnung gesteuert. Mit dieser Vorlage wird die Bundesrechnung vergleichbar mit der Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden. Es ist eine Änderung auf technischer Ebene. Die Zahlen bleiben die gleichen, die Darstellung wird jedoch geändert. Es ist uns bewusst, dass die Komplexität der Rechnung auch mit dieser Vorlage nicht abnimmt. Für die Mitte-Fraktion ist es wichtig, dass bei der Handhabung der Schuldenbremse nichts geändert oder gelockert wird, obwohl diese neu aus der Erfolgsrechnung abgeleitet wird. Die Budgethoheit bleibt nach wie vor beim Parlament. Wir begrüssen es, dass das Parlament schon bei der Bildung der Rückstellungen einbezogen wird.

Das Verfahren für Nachträge wird vereinfacht. Bei gesetzlich stark gebundenen Voranschlagskrediten, bei denen Bundesrat und Verwaltung im Budgetvollzug keinen Ermessensspielraum haben, soll auf Nachträge verzichtet werden. Zudem sollen Voranschlagskredite im verwaltungseigenen Bereich um 1 Prozent bzw. maximal 10 Millionen Franken überschritten werden dürfen, ohne dass ein Nachtrag nötig ist. Das ist eine administrative Vereinfachung und hat den positiven Effekt, dass die Sicherheitsmargen der Bundesämter bei der Budgetierung reduziert werden, was wiederum die Kreditreste am Ende des Rechnungsjahres reduziert und die Budgetgenauigkeit verbessert.

Mit der Gesetzesrevision wird die von der Finanzkontrolle beanstandete rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung der Rückstellungsveränderungen bei der Verrechnungssteuer geschaffen.

Der Ständerat hat in der Vorlage die Finanzierungsrechnung gestrichen. Gerne hätte die Mitte-Fraktion diese neue Ausgangslage auch bezüglich der Verfassungsmässigkeit noch vertiefter angeschaut, zumal auch keine Vernehmlassung dazu erfolgt ist. Wir können aber nachvollziehen, dass die neue Darstellung vor allem die Bundesverwaltung und das Parlament betrifft und weniger jemanden ausserhalb des Parlamentes. Die Mitte-Fraktion beurteilt die Änderung als eine technische Angelegenheit und sieht dahinter keine politische Motivation. Ob die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier wirklich wesentlich verbessert wird, wird sich dann in der Praxis bei der Handhabung zeigen.

Wir hier drin werden aber auch zukünftig um die Höhe der Ausgaben und Einnahmen debattieren. Erhöhungen oder [PAGE 396] Kürzungen von Beträgen werden auch in Zukunft das Wichtigste sein; die Darstellung ist zweitrangig.

Die Mitte-Fraktion ist für Eintreten und unterstützt die Vorlage. Den Minderheitsantrag Fischer Roland lehnen wir ab. Er ist in der Tat nicht schuldenbremsenkonform und damit auch nicht verfassungskonform. Wir wollen nicht, dass Investitionen getätigt werden können, ohne sie der Schuldenbremse zu unterstellen.